Bremer Mietspiegel
Zum 1. Januar 2024 wurde der erste qualifizierte Mietspiegel für die Stadtgemeinde Bremen veröffentlicht
Zum 1. Januar 2024 ging der erste qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Bremen an den Start. Bausenatorin Özlem Ünsal stellte den Mietspiegel am 20. Dezember 2023 vor: „Es ist ein herausragendes Ergebnis, dass sowohl die Mietenden als auch die Vermietenden den Mietspiegel unterstützen und anerkannt haben. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für maximale Transparenz, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt. Er hilft den Beteiligten, Einigkeit zu erzielen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.“
Das zeigt der Mietspiegel
Die mittlere Nettokaltmiete über alle verwertbaren Mieten in der Stadt Bremen liegt bei 7,37 Euro pro Quadratmeter. Dieser Wert verändert sich je nach Lage, Art, Baujahr, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung. Details, unter anderem zu den diversen Zu- und Abschlagsmerkmalen, finden sich in der Mietspiegelbroschüre. Diese kann kostenlos über den auf der Seite www.haus-und-grund-bremen.de angegebenen Link heruntergeladen werden. Außerdem wird es auf der Seite einen Online-Mietspiegel-Rechner geben.
So ist der Mietspiegel entstanden
Im zweiten und dritten Quartal dieses Jahres wurden nach dem Zufallsprinzip 4.600 Fragebögen an Bremer Mietende und 6.190 Fragebögen an Vermietende versandt. Damit wurde eine repräsentative Datengrundlage für die erstmalige Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels geschaffen. Insgesamt haben die Befragten zu rund 15.000 Wohnungen, wovon rund 10.000 Wohnungen für den Mietspiegel relevant waren, Auskunft gegeben. Der Mietspiegel beruht damit auf ausreichend und qualitativ hochwertigen Daten und übertrifft deutlich die gesetzlichen Mindestvorgaben. Aufgrund des neuen Mietspiegelreformgesetzes bestand eine gesetzliche Auskunftspflicht, sodass die Rückmeldequoten insgesamt sehr gut waren.
Alle haben mitgewirkt
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung als zuständiges Fachressort hat die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) mit der Projektkoordination beauftragt. Die Mietspiegelerstellung wurde an das renommierte Büro InWIS Forschung & Beratung GmbH (InWIS) aus Bochum vergeben. Senatorin Ünsal dankte allen Beteiligten des Verfahrens: dem Bremer Mieterschutzbund e.V., dem DMB Mieterverein Bremen e.V., Haus & Grund Bremen e.V., Haus & Grund Bremen-Nord e.V., dem Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachen und Bremen e.V., dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte Bremen, der InWIS Forschung & Beratung GmbH beziehungsweise der Neitzel Consultants GmbH, der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven, dem Statistischen Landesamt Bremen, dem Landesamt GeoInformation Bremen und der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Zusätzlich gab es noch ein Austauschformat für weitere Akteurinnen und Akteure des Wohnungsmarktes und zivilgesellschaftliche Interessensgruppen. Dazu Senatorin Ünsal: „Es ist großartig, dass wir mit einem umfassenden Dialogprozess die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Perspektiven bei der Konzeption berücksichtigen konnten. Dabei war es uns besonders wichtig, eine hohe Transparenz sowohl im Prozess als auch im Ergebnis zu gewährleisten. Das ist der Bremer Weg.“
Nach dem Mietspiegel ist vor dem Mietspiegel
Nach zwei Jahren ist eine Anpassung beziehungsweise Fortschreibung an die Marktentwicklungen vorzunehmen. Im Abstand von vier Jahren müssen qualifizierte Mietspiegel neu erstellt werden, dann wiederholt sich die Datenerhebung.
Weitere Informationen zum Mietspiegel
Ein Mietspiegel ist ein statistisches Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Wie der Name verrät, „spiegelt“ er die üblicherweise gezahlten ortsüblichen Mieten wider und hilft Vermieterinnen und Vermietern, rechtssichere Mieten zu ermitteln. Mieterinnen und Mieter werden vor ungerechtfertigt hohen Mieten geschützt. Unter dem Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete sind Entgelte zu verstehen, die in der Stadtgemeinde Bremen für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Die ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete ist die Nettokaltmiete, also die Miete ohne Heiz- und Betriebskosten. Eine eventuell vorhandene Möblierung ist ebenso gesondert zu berücksichtigen wie die Vermietung eines Stellplatzes, einer Garage oder ähnlichem. Die Stadtgemeinde Bremen verfügte bisher über keinen Mietspiegel und ist gemäß Mietspiegelreformgesetz dazu verpflichtet, bis zum 1. Januar 2024 einen Mietspiegel zu erstellen, der regelmäßig der Marktentwicklung angepasst wird.
Das sagen die beteiligten Funktionsträger von Haus & Grund
Thomas Trenz, Vorsitzender des Haus & Grund Bremen e.V.:
„Wir haben jetzt eine Grundlage für die nächsten vier Jahre und müssen während dieser Zeit gemeinsam mit allen Beteiligten evaluieren, wie und ob sich der Mietspiegel, wie wir ihn jetzt auf die Beine gestellt haben bewährt.“
Kira Janßen-Weets, Geschäftsführerin des Haus & Grund Bremen-Nord e.V.:
„Für das Gelingen des Mietspiegels mussten sowohl die Vertreter der Mietenden als auch der privaten Vermietenden durchaus Kompromisse eingehen. Ein hundertprozentig passendes Modell für die individuellen Gebäude unserer Mitglieder ist vermutlich in keinem Mietspiegel möglich, es kommt auch hier immer auf den Einzelfall an.“
Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund Bremen e.V.:
„Bei Fragen zur Anwendung des Mietspiegels empfehlen wir den Vermieterinnen und Vermietern, sich als Mitglied ihres Haus & Grund Vereins gerne an unsere Rechtsberater der Haus & Grund Geschäftsstellen in Bremen bzw. Bremen- Nord zu wenden. Die Einholung eines Rechtsrates kann durchaus rechtliche Hürden und etwaige Unklarheiten schon im Vorfelde einer Mietanpassung oder eines Mietvertragsschlusses aus dem Weg räumen.“
Zum Mietspiegelrechner gelangen Sie über diesen Link:
Wenn Sie Fragen zur Anwendung des Mietspiegels haben, empfehlen wir Ihnen, sich als Mitglied Ihres Haus & Grund Vereins gerne an die Rechtsberater der Haus & Grund Geschäftsstellen in Bremen (0421-368040) bzw. Bremen-Nord (0421-666055) zu wenden.