Haus & Grund Meinung
Im folgenden finden Sie "dies und das" aus den Bundes- und Länderparlamenten sowie aus den Bremer und Bremerhavener "Amtsstuben".
Aktueller Klartext:
Reform der Grundsteuer
Chance für gerechtere Belastung
Wir kritisieren die hohe Grundsteuerbelastung in unseren beiden Kommunen, die sich auch im neuesten Grundsteuerranking widerspiegelt. Haus & Grund hat in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft den bekannten Städtevergleich erstellt. Leider schneiden Bremen mit Platz 84 und Bremerhaven mit Platz 70 von 100 dabei erneut schlecht ab, was die ohnehin schon angespannte Situation für Immobilieneigentümer und Mieter weiter verschärft.
Bremen und Bremerhaven scheiden schlecht ab
Die Ergebnisse des aktuellen Rankings zeigen, dass unsere Städte eine der höchsten Grundsteuerbelastungen im Vergleich zu anderen Städten in Deutschland haben. Dies ist nicht nur eine zusätzliche Belastung für Eigentümer und Mieter, sondern wirkt sich auch negativ auf den Wohnungsmarkt und das Investitionsklima aus. Unsere Mitglieder berichten immer häufiger von den Schwierigkeiten, die hohen Abgaben tragen zu können. Insbesondere Eigentümer mit wenigen Immobilien geraten zunehmend unter Druck.
Das Grundsteuerranking, das zuletzt 2021 veröffentlicht wurde, bietet eine gute Übersicht über die Höhe der Grundsteuer für ein typisches Einfamilienhaus in den 100 einwohnerstärksten Städten Deutschlands. Bremen und Bremerhaven zählen dabei erneut zu den Schlusslichtern. Die seit Jahren steigende Grundsteuerbelastung ist ein schwerwiegender Standortnachteil, der das Wohnen verteuert. Es ist dringend notwendig, dass die beiden Städte ihre Steuerpolitik überdenken und nach Wegen suchen, die Steuerlast zu senken. Wir fordern eine faire und tragbare Steuerpolitik, die den Eigentümern und Mietern gleichermaßen zugutekommt. Vor diesem Hintergrund gewinnt die bevorstehende Reform der Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 greift, noch mehr an Bedeutung. Haus & Grund Bremen sieht darin eine Chance, die bisherige unfaire Steuerlast zu korrigieren. Mit der Reform kommt es auf die Kommune an, ob die Grundsteuer weiterhin als Belastung oder als gerechte und tragbare Abgabe gestaltet wird. Wir appellieren an Bremen und Bremerhaven, diese Gelegenheit zu nutzen, um die Hebesätze auf ein verträgliches Niveau zu senken und keine Steuererhöhung durch die Hintertür vorzunehmen.
Grundsteuerbelastung muss gesenkt werden
Wir sind der Auffassung, dass die Grundsteuerbemessung überdacht werden muss. Hier werden bereits deutschlandweit Klagen bezüglich der Verfassungsmäßigkeit zu dem in Bremen genutzten Bundesmodell geführt. Eins ist jedoch klar: Die Grundsteuerbelastung in Bremen muss für alle Steuerpflichtigen gesenkt werden. Wir haben hier für das in Bremen und Bremerhaven genutzte Modell einen Vorschlag gemacht: Bezüglich der Höhe der Steigerung der individuell neu zu zahlenden Grundsteuer soll eine Kappungsgrenze eingebaut werden. Die Erhöhung sollte 40 Prozent der bisher gezahlten Steuer nicht überschreiten. Eine weitere Notwendigkeit zur Entlastung der Bürger ist eine Absenkung der Hebesätze sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen in die kommunalen Haushalte und werden für öffentliche Aufgaben wie Infrastruktur, Schulen und andere kommunale Dienstleistungen verwendet. Der immer wieder angeführte Hinweis, dass in Bremen und Bremerhaven keine zusätzliche Straßenreinigungsgebühr erhoben werde, stimmt nicht. Politiker, die diese Argumentation anführen, übersehen, dass die überwiegende Anzahl der Kommunen in Deutschland, die zudem häufig einen reinlicheren Eindruck machen, keine zusätzliche Straßenreinigungsgebühr erheben und dennoch niedrigere Grundsteuern haben.
Wir werden die Entwicklungen genau beobachten und uns weiterhin für die Interessen der Immobilieneigentümer starkmachen. Unsere Mitglieder und alle Immobilieneigentümer in Bremen und Bremerhaven dürfen nicht länger die Leidtragenden einer verfehlten Steuerpolitik sein. Die Reform der Grundsteuer muss genutzt werden, um hier eine gerechtere und nachhaltigere Lösung zu finden.
Ihr Thomas Trenz,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Klartexte aus dem Jahr 2024
Wärmewende mal anders?
Wärmewende mal anders?
Wärmewende, Fernwärme, Wärmepumpe, Solarenergie …
Bei diesen Schlagworten wird es den privaten Eigentümern schwindelig. Für welche Heizung entscheide ich mich, wenn meine alte Gas- oder Ölheizung den Geist aufgibt? Fossile Brennstoffe sind in Europa, in Deutschland, in Bremen und Bremerhaven ein Auslaufmodell. Wir müssen uns in Zukunft um neue Möglichkeiten der Wärmeversorgung kümmern.
Warum also nicht gemeinsam die öffentlichen Flächen für die Versorgung aller Häuser nutzen? Liegt nicht gegebenenfalls die komplette Infrastruktur für jeden zugänglich vor jedem Haus? Zu dieser Überzeugung ist die kürzlich gegründete Genossenschaft „ErdwärmeDich“ gekommen. Offensichtlich klappt es nicht so recht mit der Wärmewende.
Woran liegt es?
Scheitert es an dem Engagement der Bürger die Sache selbst in die Hand zu nehmen? Lehnt man sich zurück und rechnet damit, dass der Staat, das Land, die Gemeinde, die Stadt es schon richten wird? Laut Haus & Grund Vermieterbefragung 2023 wissen 40 Prozent der befragten Mitglieder nicht, wie sie auf eine klimaneutrale Wärmeerzeugung umsteigen sollen. 20 Prozent warten zunächst die kommunale Wärmeplanung ab.
Fernwärme, Wärmepumpe und Alternativen
Es ist in vielen Fällen nicht wirtschaftlich, warmes Wasser in Fernwärmeleitungen durch die Straßen zu leiten und auf dem Weg zum Verbraucher geschätzt 15 Prozent und mehr der wertvollen Wärme zu verlieren. Manche Gebiete in Bremen und Bremerhaven haben gar keine Chance jemals an das Fernwärmenetz angeschlossen zu werden. Auch die Lösung Wärmepumpe scheidet für viele aus. Denn gerade in den innerstädtischen Bestandsgebieten ist eine flächendeckende Ausstattung mit Luftwärmepumpen aufgrund der „Technischen Anleitung Lärm“ nicht möglich.
Hier stößt man bei der Suche nach Alternativen im Land Bremen auf die bemerkenswerte Initiative, die sich mit Erdwärme auseinandersetzt. Im öffentlichen Raum installierte Erdsonden können entlang eines einfachen, kostengünstigen Rohr-Systems aus Vor- und Rücklauf die Hausanschlüsse mit Erdwärme versorgen, so als wären die Sonden im eigenen Garten. Die Wärme wird entsprechend dem jeweiligen Bedarf durch die Wärmepumpe im Haus erzeugt. Die Entscheidung, wie die Heizung konfiguriert oder weiter optimiert wird, trifft jeder Anlieger selbst. Eine Genossenschaft plant, finanziert, baut, betreibt und unterhält das sogenannte Anergienetz und versorgt die Anlieger. Ein solches Anergienetz aus einfachen, nicht isolierten Kunststoffrohren sei nach Aussage der Initiatoren der Genossenschaft sehr kostengünstig zu erstellen.
Die Idee ist sicherlich nicht für jeden von uns das Allheilmittel, aber gegebenenfalls eine Alternative, die wir in unsere Wärmeplanung mit einbeziehen können und sollten.
Ihr Olaf Voßhans
Vorsitzender Haus & Grund Bremerhaven e.V.
Faustformel für den neuen Grundsteuerbetrag
Liebe Mitglieder!
Die oberste Finanzbehörde in Bremen hat mit weiteren betroffenen Ländern einen Versuch zur Rettung der vermutlich verfassungswidrigen neuen Grundsteuer, nach dem auch in Bremen angewandten Bundesmodell, gestartet. Entgegen dem Gesetz können Eigentümer nun einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. Es ist für Haus & Grund ein schöner, aber auch beunruhigender Erfolg, dass die Finanzbehörde entgegen dem Gesetz die Möglichkeit zur Berücksichtigung realistischer Grundstückswerte eröffnet.
Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hat dies im Gesetz noch verweigert. Nach den ersten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in den Musterverfahren von Haus & Grund Deutschland und dem Steuerzahlerbund sieht sich die Finanzbehörde anscheinend zu diesem Schritt genötigt. Nach Auffassung von Haus & Grund ist dies jedoch kein Schritt zur Rettung des Bundesmodells der Grundsteuer, sondern das erste Indiz dafür, dass auch die Behörden diese Steuer für verfassungswidrig einstufen. Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes um 40 Prozent oder mehr übersteigt, empfehlen wir beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Dafür müssen sie nur darlegen warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzamt angenommene. In der Folge müssen – bis zur Entscheidung in der Hauptsache – keine Grundsteuern auf Grundlage des Bescheides gezahlt werden. Auch die zusätzliche Grundsteuermesszahl, über die wir bereits im Juli/August-Magazin berichtet haben, die einen gewissen Ausgleich zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken bilden soll, wird an unserer Auffassung zur Verfassungswidrigkeit nichts ändern.
Wir fordern auch bezüglich der Höhe der Steigerung der individuell neu zu zahlenden Grundsteuer eine Kappungsgrenze einzubauen. Die Erhöhung sollte 40 Prozent der bisher gezahlten Steuer nicht überschreiten. Mit diesem konstruktiven Vorschlag sind wir bislang allerdings beim bremischen Finanzsenator auf wenig Gegenliebe gestoßen.
Liebe Mitglieder, um die Mehr- oder Minderbelastung der neu errechneten Grundsteuer einschätzen zu können, bitten wir Sie um Ihre Mitwirkung, uns entsprechend der unten aufgeführten Tabelle anzugeben, wie die Änderung des Grundsteuerbetrags bei Ihnen ausfallen würde. Die Höhe der Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde. Der neue Hebesatz wird für Bremen 755 Prozent und für Bremerhaven 900 Prozent betragen.
Die Faustformel für den neuen Grundsteuerbetrag für Wohngrundstücke
- in Bremen lautet: Grundsteuerwert x 0,00031 x 7,55
- und für Bremerhaven: Grundsteuerwert x 0,00031 x 9
Die Faustformel für den neuen Grundsteuerbetrag für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke
- in Bremen lautet: Grundsteuerwert x 0,00075 x 7,55
- und für Bremerhaven: Grundsteuerwert x 0,00075 x 9
Bitte mailen Sie uns diese Information an:
unter dem Stichwort „Grundsteuerbetrag“.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Kappungsgrenzenverordnung die Dritte
Die senatorische Behörde hat zum dritten Mal die Senkung der vom Bund vorgesehenen Kappungsgrenze bei den Mieterhöhungen von 20 Prozent auf 15 Prozent veranlasst.
Die den Verbänden eingeräumte extrem kurze Stellungnahmefrist von zuerst vier, dann neun Werktagen haben wir genutzt, um den Unmut der privaten Eigentümer und die negative Wirkung auf den Sanierungs- und Modernisierungszustand der Immobilien deutlich zu machen. Ob die von Haus & Grund abgegebene Stellungnahme gegen die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt worden ist, darf in Zweifel gezogen werden. Die Kappungsgrenzenverordnung wurde erstmals 2014 für einen Zeitraum von fünf Jahren eingeführt, um die gesetzlich zulässige Erhöhung der Miete innerhalb von drei Jahren von 20 Prozent auf 15 Prozent abzusenken. Voraussetzung war dass ein angespannter Wohnungsmarkt vorgelegen haben soll. Schon damals, wie auch bei der Verlängerung 2019, wurden keine validen Zahlen vorgelegt.
Grundlage der jetzigen Verlängerung der Verordnung ist die Behauptung der zuständigen senatorischen Behörde, es gäbe weiterhin nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum in Bremen. Ernstzunehmende statistische Belege für diese Behauptung konnten seitens des rot-rot-grünen Senats nicht erbracht werden.
Ist das Wohnen in Bremen tatsächlich unbezahlbar? Im Gegenteil! Die mittlere Nettokaltmiete über alle verwertbaren Mieten in der Stadt Bremen, liegt laut aktuellem Mietspiegel bei 7,37 Euro pro Quadratmeter. Eine 50 Quadratmeter große Wohnung ist für 368,50 Euro anzumieten und somit selbst für Wohngeldempfänger erschwinglich. Die Mietpreise in Bremen sind auch, verglichen mit anderen Städten gleicher Größe, deutlich unterdurchschnittlich. Um die Immobilien instand zu halten und den Forderungen der Politik nach Modernisierung der Gebäude nachzukommen, braucht es für uns Eigentümer auskömmliche Mieten. Angemessene Mietanpassungen sind dringend erforderlich.
Um die Mieten bezahlbar zu halten, sollten die politisch Verantwortlichen erst einmal vor der eigenen Türe kehren. Im Haus & Grund Nebenkostenranking aus 2021 schneidet Bremen bei den durch die öffentliche Hand beeinflussbaren Wohnnebenkosten äußerst schlecht ab. Bei Betriebskosten wie Müllentsorgung, Grundsteuer und Wasser-/Abwassergebühren zahlen Bremer deutlich mehr als die Bewohner von Städten vergleichbarer Größe. Die Kappungsgrenze gilt nur für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Ihre Senkung auf 15 Prozent trifft insbesondere die Vermieter, die jahrelang zum Wohle ihrer Mieter keine Mieterhöhungen ausgesprochen haben und mit der Miete mindestens 15 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dieses soziale Verhalten gegenüber den Mietern wurde durch die Absenkung in den vergangenen 10 Jahren bestraft. Die Folge kann nur sein, diese Großzügigkeit zugunsten der Mieter zu beenden und die Mieten fortlaufend und regelmäßig um mindestens 15 Prozent zu erhöhen. Dieses Signal sendet die Stadt Bremen an alle betroffenen Vermieter mit einer erneuten Verlängerung der Kappungsgrenzenabsenkungsverordnung.
Thomas Trenz, 1. Vorsitzender
Ingmar Vergau, Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Schäden durch Mietschulden
Liebe Mitglieder,
mehr als die Hälfte aller Bremerinnen und Bremer wohnen zur Miete, in 66 Prozent der Fälle im Eigentum von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern. In der Regel besitzen diese Kleinvermieter nur ein bis zwei Wohnungen. Wenn Mieterinnen und Mieter nicht zahlen oder die Wohnung demolieren, drohen lange juristische Auseinandersetzungen. Vom ersten Termin der möglichen Kündigung bis zur ersten Möglichkeit der Räumung – nach Erwirken eines gerichtlichen Räumungstitels – vergehen im Durchschnitt neun Monate. Während dieser Zeit laufen in der Regel weitere Mietschulden auf.
Häufig ist die Mieterin oder der Mieter längst weg, der Schaden in sogenannten „Messiwohnungen“ groß. In Schadensfällen, die uns in den vergangenen Jahren bekannt geworden sind, lagen die Kosten zwischen 15.000 und 150.000 Euro. Die Schäden können bei mutwilligem Vandalismus aber auch deutlich höher liegen. Auch wenn diese massiven Probleme in Bremen, nach unserer Einschätzung, lediglich bei 0,5 Prozent der Mietverhältnisse auftreten, sind diese Summen für einige unserer Mitglieder existenzbedrohend. Manch eine private Eigentümerin oder privater Eigentümer in Bremen und Bremerhaven wurde durch solche Fälle schon in die Privatinsolvenz getrieben. Das ist besonders tragisch, da viele unserer Mitglieder die Immobilien als Teil ihrer Altersvorsorge angeschafft haben und dann vor dem Nichts stehen.
Viele der privaten Vermieterinnen und Vermieter entscheiden sich aus Sympathie für ihre Mieter. Sie verlassen sich auf ihr Bauchgefühl. Das Bauchgefühl kann in diesem Zusammenhang aber ein schlechter Ratgeber sein. Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher, sich grundsätzlich im Vorfeld eines Mietverhältnisses eingehend rechtlich beraten zu lassen und alle legalen Möglichkeiten zu nutzen, um sich einen nachhaltigen Eindruck von den potentiellen Mietern zu machen. Das Mietverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis, das für die Vermieterseite in der Regel nur schwierig zu beenden ist. Ein Rechtstreit kann lange dauern und teuer werden.
Es lohnt sich mit unseren Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern schon vor der Begründung eines Mietverhältnisses das Gespräch zu suchen. Unsere Vereinsgeschäftsstellen in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven freuen sich über Ihren Besuch.
Ihr Thomas Trenz,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Drohende Verlängerung der Mietpreisbremse
Die Ampelregierung in Berlin droht die Mietpreisbremse zu verlängern. Die Bremer Bausenatorin freut sich. Wir privaten Vermieter freuen uns nicht darüber!
Die Mietenbegrenzungsverordnung für Bremen aus dem Jahr 2020 tritt, wenn sie durch den Senat nicht erneuert wird, am 30. November 2025 außer Kraft. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse ist unseres Erachtens verfassungswidrig. Wir werden gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse gerichtlich vorgehen und im Zweifel vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon die erste Mietpreisbremse nur deshalb akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war. Mit der zweiten Verlängerung läuft die Regierung in Berlin sehenden Auges in den Verfassungsbruch. Aus diesem Grund wird unser Haus & Grund Zentralverband die erneute Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Auch in Bremen muss die Mietpreisbremse abgeschafft werden. Das in ganz Bremen ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, der eine Mietpreisbremse rechtfertigt, ist nicht erwiesen. Die Voraussetzungen für eine in der Stadt Bremen flächendeckend geltende Mietpreisbremse sind in den meisten Stadtteilen nicht gegeben. Beispielsweise in Bremen-Nord fehlen bei einem relativ entspannten Wohnungsmarkt sämtliche Voraussetzungen, genauso in den Stadtteilen Hemelingen, Osterholz, Obervieland, Vahr, Huchting, Walle und Woltmershausen.
Wichtig ist, dass in Bremen Wohnraum geschaffen wird. Hier ist die Mietpreisbremse kontraproduktiv, da die Attraktivität der Investition in den Neubau gebremst wird. Solange das Angebot in den Gebieten, wo Wohnraum knapp ist, nicht vergrößert wird, werden es Menschen mit kleinerem Budget trotz Miet- preisbremse schwer haben, eine passende Wohnung zu finden. Vermieter suchen sich ihre Mieter in der Regel nach deren Bonität aus. Die Mietpreisbremse ist somit kein geeignetes Instrument Beziehern mittlerer und niedriger Einkommen zu einer Wohnung zu verhelfen. Wenn gerade diejenigen, die sich auch eine teurere Wohnung leisten könnten, von herunterregulierten Mieten profitieren, hat auch das indirekt Auswirkungen auf den Neubau. Niedrige Mieten machen den Kauf einer Wohnung für diejenigen, die sich das eigentlich leisten könnten, weniger attraktiv. Die Mietpreisbremse hemmt deshalb die Nachfrage nach Kaufimmobilien, was sich wiederum in einer verringerten Bautätigkeit niederschlägt. Auch die Instandhaltung wird auf lange Sicht gefährdet. Derartige Investitionen sind bei einer durchschnittlichen Quadratmetermiete in Bremen von 7,50 Euro und stetig steigenden Baukosten künftig kaum mehr wirtschaftlich zu realisieren. Konsequenz dieser Tatsache ist, dass eine Fortführung der Mietpreisbremse dazu führt, dass sie die Ursache steigender Mieten, nämlich die Verknappung des Angebots, weiter verschärft.
Der Bundesverband von Haus & Grund führt regelmäßig eine Mitgliederbefragung durch. Für 2023 haben die privaten Vermieter angegeben, dass sie 19 Prozent Verluste mit ihren Mietobjekten machen. 35 Prozent vermieten kostendeckend und lediglich 34 Prozent erzielen Gewinne, meist nur wenige Tausend Euro pro Jahr. Die privaten Vermietenden sind der größte Vermieter am Markt. Es ist wichtig, dass der Staat darauf achtet, dass gerade die privaten Vermieter noch vermieten können und nicht mit immer größeren Belastungen beschwert werden, sodass sie irgendwann zu der Entscheidung kommen, dass das Vermieten nicht mehr zu händeln ist. Das führt am Ende dazu, dass die Wohnungen von großen Wohnungsunternehmen, oft auch gerade von ausländischen Fonds, aufgekauft werden. Diese haben dann oft nur die Optimierung der Profite und nicht die Mieter im Blick.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Hohe Baukosten
Baukosten senken
Überraschend war die Äußerung des Kanzlers Anfang Februar dieses Jahres, als er die Verfehlung der Neubauziele der Bundesregierung mit psychologischen Problemen der Bauherren, bedingt durch den schnellen Zinsanstieg, begründete. Überraschend kurzsichtig.
Es stimmt, dass der schnelle Zinsanstieg und der Ukrainekrieg für erhebliche Verunsicherung gesorgt haben. Man kann ohne Zweifel die Auffassung vertreten, dass auch früher, in den achtziger und neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als die Zinsen noch deutlich höher waren, viele Wohnungen gebaut wurden. Die Ursachen liegen aber tiefer als vom Kanzler dargestellt.
Deutlich härter für die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer ist der erhebliche Anstieg der Baukosten, bedingt durch die Bürokratie – durch technische und energetische Vorschriften in den vergangenen Jahren. Gut ablesbar ist dies am Index für Ausbauarbeiten des Statistischen Bundesamtes. Dieser stieg von 2012 bis 2022 um 65 Prozent, während die Inflation im gleichen Zeitraum bei „nur“ 26 Prozent lag. Diese massiv steigenden Baukosten müssen durch immer höhere Kredite refinanziert werden.
Wer eins und eins zusammenzählen kann, erkennt, dass der Zinsanstieg bei weiterhin steigenden Kosten zum Einbruch nicht nur bei den dringend erforderlichen Neubauzahlen, sondern auch den Sanierungen und Modernisierungen im Bestand führt. Gleichzeitig werden Genehmigungsprozesse durch komplizierte und immer weiter steigende Anforderungen langwierig und steigern so die Kosten einer Zwischenfinanzierung. Die hohen Sanierungs- und Modernisierungskosten belasten nicht nur die selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern führen selbstverständlich auch zu notwendigen Mietanpassungen.
Es ist offensichtlich nicht das vom Kanzler ausgemachte psychologische Problem von uns privaten, potentiell Bauwilligen, das dazu führt, dass die Neubauziele verfehlt werden und auch die notwendigen Sanierungen und Modernisierungen der Bestandsgebäude ins Stocken geraten sind. Die Politik muss das immense Kostenproblem beim Bau angehen, das bewirkt langfristig und nachhaltig etwas für uns alle – für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, für alle Mietenden und letztendlich auch für die Umwelt und die gesetzten Klimaziele.
Und in Richtung des Vizekanzlers: Wir brauchen am Bau langfristige Planungssicherheit. Dazu gehören langfristig verlässliche Förderprogramme, die nicht in Nacht- und Nebelaktionen gestrichen werden oder innerhalb kürzester Zeit nicht mehr bedient werden können.
Ihr Nils Kobilke,
Vorsitzender Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
Neues zum Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz
Seit Januar gibt es Neuerungen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt Veränderungen mit sich, die viele Fragen aufwerfen. Was bedeuten die Neuerungen konkret für uns private Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer? Kann ich mich jetzt erstmal entspannt zurücklehnen, weil ich eine funktionierende Heizung habe? Was tun, wenn die Heizung den Geist aufgibt oder man sich nicht sicher ist, ob und wann eine Erneuerung notwendig ist?
Das sogenannte Heizungsgesetz soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Neu installierte Heizungen müssen zukünftig ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitstellen. Doch zunächst gilt die Pflicht nur für Neubaugebiete. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken wird die 65-Prozent-Vorgabe erst dann wirksam, wenn die Städte Bremen und Bremerhaven ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben. Bis dahin dürfen in bestehenden Gebäuden alle bisher erlaubten Heizungen weiterhin eingebaut werden. Allerdings müssen diese ab 2029 anteilig mit 15 Prozent, ab 2035 mit 30 Prozent und ab 2040 mit 60 Prozent Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden. Außerdem müssen sich Eigentümerinnen und Eigentümer vor Einbau einer neuen Heizung, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, von einer fachkundigen Stelle – wie etwa dem Handwerksunternehmen oder Bezirksschornsteinfeger – beraten lassen.
Für Vermieterinnen und Vermieter birgt das GEG ebenfalls einige Fragen und eventuelle Unruhen: Muss ich jetzt Heizung, Fenster, Dach oder Fassade erneuern? Wer trägt die Kosten oder kann ich diese auf meine Mieterinnen und Mieter umlegen? Bei solchen Herausforderungen werden wir als Vermietende mit fachkundiger Beratung und klaren Antworten durch unsere Beraterinnen und Berater in den Haus & Grund Geschäftsstellen in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven unterstützt. Unsere Rechtsberatungen zeigen Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen umsetzen können, ohne das Streit zwischen Vermieter und Mieter entsteht. Zur Unterstützung bei technischen und Fragen der Finanzierung ist der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. Mitglied bei „Bremer und Bremerhavener Modernisieren“, in Bremen können die Mitglieder außerdem die Beratung einer Bauingenieurin in Anspruch nehmen. Getreu unserem Slogan: Meine Immobilie? Dafür hab ich jemanden! Haus & Grund.
Ihr Thomas Trenz,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Neues Jahr 2024
Liebe Leserinnen und Leser, wir alle wünschen Ihnen ein friedliches, gesundes und gutes Jahr 2024!
Die vergangenen Jahre haben uns allen aus unterschiedlichen Gesichtspunkten viel abverlangt. Die Coronapandemie, gefolgt von dem verbrecherischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Im vergangenen Jahr auch noch der terroristische Angriff auf Israel, gefolgt von der andauernden kriegerischen Auseinandersetzung. Hinzu kam über Weihnachten und Neujahr die verheerende Flut- und Überschwemmungskatastrophe hier bei uns in Bremen und umzu. Viele Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer und auch einige unserer Mitglieder mussten schwere Schäden an ihrem Eigentum erleiden. Neben dem Dank an alle ehren- und auch hauptamtlichen Helfer der Feuerwehren, Polizei und Hilfsorganisationen gilt hier auch der Dank denen, die freiwillig und ehrenamtlich Nachbarschaftshilfe und Unterstützung geleistet haben und auch noch weiter leisten. Wir würden uns freuen, wenn diese Hilfsbereitschaft noch lange anhält und die Betroffenen weiterhin eine tatkräftige aber auch finanzielle Unterstützung erfahren. Einige Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer stehen vor einem Scherbenhaufen, insbesondere die, die nicht gegen die Flut mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert sind, aber auch die, deren Versicherung aufgrund anderer Tatsachen nicht greift.
Hier ist der Staat – die Stadtgemeinden, das Bundesland und die Bundesregierung – gefordert, den Betroffenen eine intensive finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, um die Menschen in dieser existenzbedrohenden Situation zu retten. Einen Spendenaufruf des Bürgerverein Borgfeld e.V. finden Sie unten.
Zum Beginn des Jahres 2024 möchten wir noch einen Blick auf ein Novum in Bremen richten: Seit Anfang des Jahres haben wir in der Stadt Bremen erstmals einen Mietspiegel. Bremerhaven hat einen solchen schon seit Jahrzehnten. Hierzu haben wir in der Vergangenheit – und auch in diesem Ihnen vorliegenden Heft – berichtet. Im Internet unter www.haus-und-grund-bremen.de und unseren Geschäftsstellen bekommen Sie Unterstützung und die notwendigen Informationen, wie Sie den neuen Mietspiegel anwenden. Um in vier Jahren an der Erstellung eines neuen Mietspiegels mitwirken zu können, benötigen wir jetzt Ihre Mithilfe. Schildern Sie uns, unseren Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern Ihre Erfahrungen mit dem Mietspiegel. Wir werden Ihre Aspekte und Verbesserungsvorschläge, soweit es uns möglich ist, in den anstehenden Arbeitskreis für den dann neu zu erstellenden Mietspiegel einbringen.
Wir wünschen Ihnen ein gutes und glückliches Jahr 2024. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen in unseren Geschäftsstellen in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Stichwort: Hochwasser
IBAN: DE46 2905 0101 0001 1115 09
Klartexte aus dem Jahr 2023
Weihnachten und Jahreswechsel
Liebe Mitglieder in Bremen und Bremerhaven,
wieder stehen Weihnachten und der Jahreswechsel vor der Tür. Zeit, um einen Blick auf das vergangene Jahr zu werfen. Wir müssen feststellen, dass sich die Welt und Deutschland insbesondere in den vergangenen zwei Jahren drastisch verändert haben. Wir alle in Bremen und Bremerhaven, in Deutschland und fast auf der ganzen Welt sind seit dem 24. Februar 2022 von dem schockierenden, verbrecherischen Überfall Russlands auf die Ukraine betroffen.
Und seit dem 7. Oktober 2023 beherrschen Krieg, Tod und Vertreibung auch in Israel und dem Gazastreifen das Tagesgeschehen, mit all den grausamen Schicksalen, die die Bürger dort erleiden müssen. Da mögen die Einschnitte, die uns hier in Deutschland getroffen haben, nebensächlich erscheinen.
Dennoch sind auch wir als private Eigentümerinnen, Eigentümer und Vermietende erheblich von der Energie- und Umweltkrise und den dadurch ausgelösten Veränderungsbestrebungen der Bundesregierung betroffen. Teilweise werden von Regierungsseite Modernisierungsanforderungen an unsere Immobilien entwickelt, ob diese zu stemmen sind, wird sich zeigen.
Dennoch sollten wir alle positiv in die Zukunft schauen. Denn auch die derzeitigen Krisen werden wir überwinden, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. All diese Umstände veranlassen uns, Sie auch in diesem wie im vergangenen Jahr zu bitten: Wenn es irgendwie möglich ist, lassen Sie Ihre Lieben, Ihre Freunde, Ihre Nachbarn und Bekannten an den Weihnachtstagen wissen, dass Sie füreinander da sind. Wenn möglich, besuchen Sie Ihre Verwandten und geben ihnen Halt und Hoffnung. Denken Sie an die Kriegsopfer in der Ukraine, in Israel und im Gazasteifen und helfen Sie so weit wie es für Sie darstellbar ist.
Unter https://www.aktion-deutschland-hilft.de/ können Sie schnell und unbürokratisch spenden. Wir bitten Sie, unterstützen Sie die Spendenaktion und helfen Sie so den betroffenen Mitmenschen.
Wie in diesem Jahr, werden wir uns auch in der Zukunft im politischen Bremen, Bremerhaven und Berlin weiter mit aller Kraft dafür einsetzten, dass Ihnen Ihre Freude an Ihrem Immobilieneigentum erhalten bleibt. Wir werden Ihnen auch weiterhin in unserem Magazin darüber berichten. Ihnen und Ihren Familien wünschen wir ein wunderbares Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Bleiben Sie uns treu und vielleicht ist ja ein Gutschein für ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft bei Haus & Grund noch eine gute Geschenkidee.
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Thomas Trenz, Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
Nils Kobilke, stellv. Vorsitzender
Einsatz für Ihre Interessen
Liebe Mitglieder,
in den vergangenen Wochen haben wir uns als Vorstand des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. mit der Senatorin für Bau und Verkehr und dem Senator für Finanzen sowie einigen der baupolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bürgerschaftsfraktionen getroffen, um uns mit diesen über die Interessen der privaten Eigentümer, aber auch über die Entwicklung der Städte Bremen und Bremerhaven zu unterhalten.
Immer wieder werden wir von Politikern, aber auch von Bürgern gefragt, was Haus & Grund eigentlich so macht? Wofür wir uns einsetzen? Was unsere Ziele und was die Probleme und Sorgen der privaten Eigentümer sind?
Warum gibt es fast eine Millionen Haus & Grund- Mitglieder in Deutschland und über 8.500 Mitglieder im Landesverband Bremen? Alle haben unser gemeinsames Engagement in der Frage der gesetzlichen Vorgaben und Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz mitbekommen. Auch wurde unser Entgegenstemmen gegen den „Heizungshammer“ sowie unsere Eingaben hierzu verfolgt.
Ja, wir setzen uns dafür ein, dass die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für die privaten Immobilieneigentümer nicht derart verändert werden, dass das Haus- und Wohneigentum nicht mehr zu managen ist oder unbezahlbar wird. Und das nicht nur auf Bundes-, sondern auch hier auf lokaler Ebene. Das ist aber nur ein Teil dessen, was uns private Eigentümer bewegt und wofür Haus & Grund seinen Mitgliedern beratend und helfend zur Seite steht. Es fängt beim Kauf an und geht weiter bei der Instandhaltung unserer Immobilien. Beides kann hohe Kosten verursachen, einschließlich des Kaufpreises, der Grunderwerbsteuer, der Notarkosten, der Hypothekenzinsen, der folgenden Grundsteuer und der notwendigen Instandhaltungskosten. Dies kann insbesondere dann zu finanziellen Belastungen führen, wenn unerwartete Reparaturen oder andere Ausgaben auftreten. Wenn die Immobilie vermietet wird, können Probleme mit Mietern auftreten, wie z.B. Zahlungsverzug, Beschädigung der Immobilie oder Streitigkeiten über die Mietbedingungen. Diese Probleme erfordern oft rechtliche Schritte und können zu zusätzlichem Stress und Kosten führen. Die Verwaltung einer Immobilie erfordert Zeit und Aufmerksamkeit: Die Suche nach Mietern, die Durchführung von Mietverträgen, die Abwicklung von Zahlungen und die Lösung von Problemen. Der Besitz einer Immobilie bringt rechtliche und steuerliche Verpflichtungen mit sich. Eigentümer müssen sich mit Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Miete, Steuern und andere rechtliche Aspekte auseinandersetzen.
Hier steht uns Mitgliedern ein Team von kompetenten Fachberatern zur Verfügung. Deshalb sind wir froh, ganz entsprechend des Haus & Grund-Slogans sagen zu können: „Unsere Immobilie, dafür haben wir jemanden! Haus & Grund Bremen/Bremerhaven!“
Ihr Thomas Trenz
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Das neue Heizungsgesetz ist beschlossen!
Das neue Heizungsgesetz ist beschlossen!
Die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung, ist am 8. September 2023 in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen worden.
In seiner jetzigen Fassung beinhaltet das Gesetz kein Betriebsverbot und – bis auf die 30 Jahre alten Standardheizkessel – auch keine Pflicht zum Austausch funktionierender Heizungen mehr. Dies sah der ursprünglich im Frühjahr vorgelegte und danach vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf noch vor. Das Gesetz wird, wenn es den Bundesrat passiert hat, am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Viele der von Haus & Grund Deutschland geforderten Änderungen wurden in der jetzigen Fassung berücksichtigt. So können bis zum Vorliegen kommunaler Wärmepläne alle bisher erlaubten Heizungen weiterhin eingebaut werden, wenn diese ab dem Jahr 2029 anteilig mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden können. Eigentümer sollen vor dem Einbau einer neuen Heizung von einer fachkundigen Person entsprechend beraten werden.
Gleichzeitig soll ab dem 1. Januar 2024 die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen für die Länder gesetzlich vorgeschrieben und der Heizungstausch mit Zuschüssen über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ besser gefördert werden. Trotz der erfolgreichen Einwände, die sich der Haus & Grund Bundesverband auf seine Fahnen schreiben kann, ist das Heizungsgesetz, nach Aussage des Präsidenten Dr. Kai Warnecke, „das denkbar schlechteste Instrument, um die Wärmeversorgung der Häuser und Wohnungen in Deutschland bis 2045 klimaneutral umzugestalten“. Die Regierung wolle mit dem Gesetz detailliert das Investitionsverhalten der Bürgerinnen und Bürger steuern. Solche Bestrebungen sind in der Vergangenheit gescheitert, sie werden auch dieses Mal scheitern und sie werden sehr teuer werden“, befürchtet Dr. Warnecke.
Bereits jetzt zeigt sich bei den Eigentümern eine große Unsicherheit und Zurückhaltung bei der Modernisierung ihrer Heizungen, obwohl die Bereitschaft für Investitionen in den Klimaschutz grundsätzlich groß ist. Haus & Grund fordert, dass die Bundesregierung jetzt wirksame Maßnahmen ergreift, um Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu zählen insbesondere:
- eine dauerhafte und ausreichende Förderung von klimaschützenden Maßnahmen, die alle privaten Eigentümer einschließt – auch Eigentümergemeinschaften und Vermieter,
- die schnelle Einführung eines Klimageldes zur vollständigen Rückzahlung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger, •eine zügige Erstellung und verlässliche Umsetzung kommunaler Wärmepläne,
- eine verlässliche und bezahlbare Stromversorgung,
- keine weiteren Regulierungen, um die Handlungsmöglichkeiten der Eigentümer nicht weiter einzuschränken und zu verteuern.
Liebe Mitglieder, der Erfolg den Haus & Grund mit seiner beratenden Tätigkeit auf bundespolitischer Ebene erzielt hat, zeigt wie wichtig die Unterstützung des Verbandes durch jedes unserer Mitglieder ist. Dadurch, dass wir in Bremen und Bremerhaven mittlerweile rund 8.000 und bundesweit über 920.000 Mitglieder zählen und den politisch Verantwortlichen bewusst ist, dass wir private Immobilieneigentümer über 80,6 Prozent aller Wohnungen in Deutschland verfügen – 66 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen anbieten, können wir positiv auf die Politik im Bundesland Bremen und in Berlin einwirken. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie weiterhin Werbung für uns als starke Gemeinschaft machen.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Energetische Modernisierung ihrer Gebäude
Das Vertrauen in die politischen Entscheidungsprozesse und Entscheidungen ist gestört
Mit großem Engagement und viel Enthusiasmus hat Haus & Grund in Zusammenarbeit mit Bremer- und Bremerhavener-Modernisieren die Bürgerinnen und Bürger Bremens dazu motiviert, die energetische Modernisierung ihrer Gebäude in Angriff zu nehmen. Insbesondere die Fördermöglichkeiten für private Eigentümerinnen und Eigentümer standen immer wieder im Fokus der Beratungen. Eine Graswurzelarbeit, die seit Jahrzehnten in Bremen und Bremerhaven Erfolg hatte.
Der Umgang der Bundesregierung mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf des Heizungsgesetzes, aber auch der Umgang mit Förderprogrammen für die energetische Modernisierung hat dieses Engagement erschüttert und für eine erhebliche Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt.
Es hat lange gebraucht, bis sich etwas in Sachen der Heizungsgesetzpläne des Bundes-wirtschaftsministers bewegt hat. Dies insbesondere aufgrund der Interventionen von Haus & Grund Deutschland.
Mit den von Haus & Grund Deutschland initiierten Änderungen sollte dieses 170-Seiten-Gesetz dann allerdings mit allen drei Lesungen, innerhalb weniger Tage im Schnelldurchgang, noch vor der Sommerpause ohne weitere Diskussion verabschiedet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht verhindert, da mit dieser Vorgehensweise offensichtlich eine weitere offene Diskussion verhindert werden sollte. Das Vertrauen wurde auch dadurch erschüttert, dass nur der massive Druck der Öffentlichkeit dazu führte, dass einzelne Regelungen des Gesetzes noch einmal über- arbeitet wurden. Verbessert wurden handwerkliche Fehler und zahlreiche überzogene Vorschriften, die bei den privaten Eigentümerinnen und Eigentümern die Angst ausgelöst haben, die notwendige Sanierung ihrer Immobilie nicht finanzieren zu können. Auch Mieterinnen und Mietern waren besorgt, sich in Zukunft ihre Mieten nicht mehr leisten zu können. Das hat das Vertrauen in der Bevölkerung massiv erschüttert, da das Gefühl vermittelt wurde, dass die Politik und insbesondere die Regierung die Ängste der Bürgerinnen und Bürger nicht wahrnimmt.
Eine weitere erhebliche Kostenbelastung, die derzeit noch nicht großartig thematisiert wurde, steht für uns private Eigentümerinnen und Eigentümer noch im wahrsten Sinne des Wortes „ins Haus“. Die Verschärfung der Europäischen Gebäuderichtlinie. Um die Anforderungen der novellierten Gebäuderichtlinie zu erfüllen, muss der Gebäudebestand umfangreich energetisch saniert werden. Infolge der umfangreichen Maßnahmen rollt eine weitere erhebliche Kostenwelle auf die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu. Diese Tatsache sollte nicht nur von Haus & Grund, sondern auch von der Politik schnellstmöglich und ehrlich kommuniziert werden, sonst schwindet das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse und Entscheidungen weiter.
Ihr Thomas Trenz,
Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
Grunderwerbsteuer senken – Grunderwerbsteuer erlassen
Grunderwerbsteuer senken – Grunderwerbsteuer erlassen
Anlässlich der Konferenz der Länderfinanzminister in Münster Ende Mai haben wir – als Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. – erneut eine deutliche Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für private Immobilienkäuferinnen und -käufer im Land Bremen gefordert. Diese Steuer ist in der aktuellen Höhe von 5 Prozent in Bremen eine Eigentumsverhinderungssteuer! Wir brauchen zumindest einen deutlich reduzierten Steuersatz für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums.
Der Senatspräsident in Bremen wird nicht müde, im Rahmen des Bündnisses für Wohnen immer wieder darauf hinzuweisen, dass preisgünstige Wohnungen in Bremen Mangelware seien. Wer trotz immer neuer Anforderungen an die Baustandards, Heizungsmodernisierung und steigender Modernisierungs- und Instandsetzungskosten Zurückhaltung bei den Mietanpassungen fordert, muss mit gutem Beispiel vorangehen und nicht selbst zum Preistreiber bei den Wohnkosten werden. Im Gegenteil, der Senat sollte für Entlastungmöglichkeiten der Kauf- und Bauwilligen sorgen.
Haus & Grund kritisiert seit langem die hohen Nebenkosten beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung. Und hier ist die Grunderwerbsteuer der größte Posten. So sind in Bremen beim Kauf eines Hauses im Wert von 350.000 Euro 17.500 Euro fällig, die an das Land gehen. An solchen Beträgen zerschellen jedes Jahr Tausende Träume von den eigenen vier Wänden. Hier kann der zukünftige Finanzsenator und der neue Bremer Senat gleich zu Beginn der Legislaturperiode beweisen, dass sie es ernst meinen, mit dem Streben nach günstigem Wohnen und dem Willen, junge Familien in unser Bundesland zu locken und diese hier in Bremen zu halten.
Eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 Prozent lockt junge Familien nicht nach Bremen, um hier sesshaft zu werden und in Bremen ihre Einkommensteuer zu zahlen. Hier sollte sich der Bremer Senat ein Beispiel an den Bayern nehmen, die mit 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer gut leben können.
Die Vermögensbildung in Deutschland ist im internationalen Vergleich viel zu gering. Dies ist gerade mit Blick auf die absehbaren demografischen Veränderungen und die damit einhergehenden Rentenprobleme höchst besorgniserregend. Wir müssen jetzt das Steuer herumreißen und den jungen Menschen Steine aus dem Weg räumen, damit sie Wohneigentum bilden können. Den Anfang sollten die Finanzminister der Länder mit einer Bundesratsinitiative machen. Denn aktuell dürfen die Länder nur einen ländereinheitlichen Steuersatz bestimmen. Gestufte Steuersätze oder Freibeträge können die Länder erst einführen, wenn die im Koalitionsvertrag versprochene Änderung des Bundesrechts kommt. Wer gerade jungen Familien den Erwerb von Immobilien in Bremen erleichtern will – und die Zukunft Bremens nachhaltig sichern möchte – kommt an einem niedrigen Grunderwerbsteuersatz oder sogar einem Erlass der Grunderwerbsteuer in Bremen nicht vorbei.
Ihr Nils Kobilke,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
Grundsteuer
Das Bremer Grundsteuermodell ist verfassungswidrig!
Das in Bremen und Bremerhaven geltende Bundesmodell der Grundsteuer ist verfassungswidrig – zu diesem Ergebnis kommt der renommierte Experte für Steuer- und Finanzrecht, Professor Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Kirchhof hat das Gesetz in Auftrag von Haus & Grund Deutschland untersucht. Auf Basis seiner Expertise sollen die Musterklagen gegen die Grundsteuer geführt werden.
Dass Professor Dr. Kirchhof richtig liegen könnte, scheint inzwischen auch dem scheidenden Finanzsenator Dietmar Strehl zu dämmern. Die Finanzämter und damit auch das Finanzressort in Bremen haben nicht nur mit einer Vielzahl von Grundsteuererklärungen zu kämpfen, sondern inzwischen auch mit einer Flut von Einsprüchen, die sie bescheiden müssen.
Genau eines solchen Einspruchsbescheides bedarf es, um ein Musterverfahren durchführen zu können. Ohne Entscheidung der Finanzverwaltung kann eine Klage nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Finanzverwaltung erhoben werden. Beides aber gibt es nicht: Weder die Zustimmung, noch werden die Einspruchsbescheide in den für Haus & Grund Deutschland aussichtsreichen Fällen erlassen. Die Finanzverwaltung in Bremen und Bremerhaven blockiert damit die gerichtliche Prüfung des Bundesmodells und den Weg zum Bundesverfassungsgericht.
Hier hatte der Präsident des Haus & Grund Deutschland e.V., Dr. Kai Warnecke, bereits in seiner Rede auf dem Festakt zum 125-jährigen Jubiläum des Haus & Grund Bremen e.V. im Beisein des Finanzsenators Strehl festgestellt, dass es so scheine, als handele es sich um eine koordinierte Aktion, da dies nicht nur in Bremen der Fall ist, sondern in allen Bundesländern. Eine Blockade, die zum Eigentor werden könnte. Denn sollte die Verfassungswidrigkeit erst festgestellt werden, wenn das neue Grundsteuergesetz schon angewendet wird, ist es zu spät, um ein Ersatzgesetz zu beschließen.
Wie wir es von Anfang an bemängelt haben, führt das in Bremen und Bremerhaven genutzte Grundsteuermodell am Ende zum Teil zu erheblichen Mehrbelastungen. In Ansehung, dass das hiesige Modell zu kompliziert, intransparent und ungerecht ist, hatte der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. bereits im Februar den Finanzsenator mit dem Ansinnen angeschrieben, dass dieser die ergehenden Bescheide auf vorläufig stellen möge. Ohne Erfolg.
Die damalige Antwort des Senators unterstreicht die Auffassung, dass Eigentümer dringend Einspruch gegen erlassene Grundsteuerwertbescheide einlegen sollten. Der Senator hatte damals geantwortet, dass an bereits bestandskräftigen Bescheiden aus rechtlichen Gründen grundsätzlich keine Änderungen vorgenommen werden würden. Steuerpflichtige Personen, die sich aufgrund der angeblichen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes gegen ihre Grundsteuerbescheide wenden wollten, müssten daher rechtzeitig Einspruch einlegen. Da können wir nur den Hinweis geben: Warten Sie nicht! Legen Sie Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid ein. Rechtzeitig bedeutet innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides.
Ihr Dr.-Ing. Olaf Voßhans,
Vorsitzender Haus & Grund Bremerhaven e.V.
Mehr zur Verfassungswidrigkeit des in Bremen angewandten Bundesmodells zur Grundsteuer lesen Sie im Haus & Grund Magazin (Juni-Ausgabe) auf Seite 25.
Gebäudesanierungsverpflichtungen
Wer bezahlt für die Solardachpflicht in Bremen?
Parallel zu den von Bundeswirtschaftsminister Habeck angedachten weitergehenden Gebäudesanierungsverpflichtungen für Bestandsgebäude und Anforderungen an Neubauten, die bereits zu erheblicher Verunsicherung der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer geführt haben, hat der rot-grün-rote Senat in Bremen kurz vor der Wahl das Solardachgesetz der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Dr. Maike Schaefer, verabschiedet.
Um den steigenden Klimaschutz- Anforderungen Rechnung zu tragen, führt Bremen damit die Pflicht von Solardächern bei Neubauten und Bestandsgebäuden, bei denen die Dächer erneuert werden, ein. Haus & Grund Bremen hatte in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben u.a. zu Bedenken gegeben, dass die Einführung einer Solardachpflicht zu weniger Neubau, höheren Bau- und Sanierungskosten und damit höheren Wohnkosten führen wird. Die Pflicht verhindert zudem notwendige Instandhaltungsarbeiten am Dach, da neben der Pflicht zur Dachdämmung zukünftig weitere, kostspielige Investitionen zwingend notwendig werden. Haus & Grund Bremen hat sich daher gegen eine Solardachpflicht – als Pflicht für Wohngebäude – ausgesprochen und dafür plädiert, die freiwillige Solardachmontage finanziell zu unterstützen und zu fördern.
Das Streben nach einer Vermehrung der Solardächer sollte in eine umfangreiche Kulisse von staatlichen Förderprogrammen und Unterstützungen der privaten Eigentümer und Eigentümerinnen eingebettet werden. Zuvor sollten sämtliche Hemmnisse aus dem Weg geräumt werden. Haus & Grund setzt sich auch auf Bundesebene dafür ein, die bestehenden administrativen Hürden im EnWG und EEG abzubauen, die derzeitig Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen zu Energieversorgern machen. Weiterhin fordert der Verband für Mehrfamilienhäuser die Mieterstromversorgung einfacher zu regeln, indem die Abrechnung des Stroms über die Betriebskosten ermöglicht wird. Die Aussage der Klimaschutzsenatorin Dr. Maike Schaefer „Der Bremer Senat wird hierzu neben dem Klima Bau Zentrum weitere Beratungsangebote schaffen und zudem ein Förderprogramm aufsetzen", lässt hoffen, aber auch einiges offen.
Der Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aus diesem Grund ist es aus Sicht von Haus & Grund erforderlich, dass die Kosten des Klimaschutzes auf allen Schultern der Gesellschaft verteilt und nicht alleine auf dem Rücken der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer ausgetragen werden. Wir fordern, dass die angedachte Solardachpflicht kostenneutral erfolgt. Wir sehen einer finanziellen Lösung, unter anderem durch eine Kostentragung über die KfW-Bank bzw. angemessenen Förderung durch die Bremer Aufbau-Bank sowie über den Bremer Senat, entgegen. Diesbezüglich kann Senatorin Dr. Schaefer aus ihrer Pressemitteilung vom 13. April 2023 zitiert werden, welche sie im Zusammenhang mit der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Bremen-Vegesack herausgegeben hat: „Es kann nicht sein, dass wir immer wieder Menschen mit teilweise hohen fünfstelligen Beiträgen zur Kasse bitten… . Dabei müssen sich diese Menschen teilweise nach ihrem Hauskredit erneut verschulden und stehen vor einem Scherbenhaufen, was ihre Alterssicherung angeht. Ich finde, es ist an der Zeit, diesen Gebührenwahnsinn zu beenden.“ Das sollten sich der Bremer Senat und die Bundesregierung auch für weitere kostspielige Sanierungs-verpflichtungen zu Herzen nehmen.
Liebe Mitglieder, Wählerinnen und Wähler, am 14. Mai 2023 finden in Bremen die Bürgerschaftswahlen statt. Dies ist der Zeitpunkt, an dem Sie ihren Interessenvertretern Ihre Stimme geben können. In der Aprilausgabe unseres Magazins haben wir die Antworten der Parteien auf unsere Fragen zur Wohnungspolitik in Bremen und Bremerhaven abgedruckt.
Wir würden uns freuen, wenn Sie am Tag der Wahl wählen gehen und ihr Kreuz bei der Partei machen, die Ihre Interessen und die der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer ehrlich und mit Engagement vertreten.
Thomas Trenz, Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
Ingmar Vergau, Geschäftsführer Haus & Grund Bremen e.V.
125 Jahre Haus & Grund Bremen e.V.
Liebe Mitglieder,
in diesem Monat möchte ich Ihnen als Vorsitzender des Landesverbandes, aber insbesondere als Vorsitzender des Haus & Grund Bremen e.V. unsere Freude darüber ausdrücken, dass unser Verein in Bremen am 14. April 2023 sein 125-jähriges Bestehen feiert.
Einen kleinen historischen Abriss der geschichtlichen Entwicklung der vergangenen Jahre können Sie auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite www.125jahre-hug-bremen.de einsehen. Wir danken in diesem Zusammenhang ganz herzlich für die vielen netten Grußworte, die uns erreicht haben. Aus Anlass der Gründung im Jahr 1898 wird am 21. April 2023 ein offizieller Festakt in der Oberen Rathaushalle in Bremen stattfinden. Anschließend werden wir ab 15.00 Uhr einen „Tag der offenen Tür“ in der Geschäftsstelle, Am Dobben 1 in Bremen veranstalten. Wir freuen uns, dass wir zu unseren Festlichkeiten nicht nur die Mitglieder und Interessenten aus Bremen und umzu, sondern auch die unserer Schwestervereine in Bremerhaven und Bremen-Nord sowie vieler Haus & Grund-Vereine aus ganz Deutschland begrüßen dürfen.
Wir freuen uns auf einen gelungenen Festtag mit Ihnen!
Nichtsdestotrotz müssen wir auch in diesem Editorial den Finger in einige der derzeit schmerzenden Wunden für private Eigentümer der Bundespolitik legen: Nach einem Anfang März bekannt gewordenen Gesetzentwurf, aus dem Klimaschutzministerium von Robert Habeck, sollen auf Immobilieneigentümer in den kommenden Jahren immense Kosten zukommen. Der Entwurf ist gespickt mit zahlreichen Pflichten und Detailvorgaben, ohne dass klar wird, wie diese in der Praxis umgesetzt und insbesondere finanziert werden sollen und können. Es existieren für die geforderte Änderungen keine praxistauglichen und finanzierbaren Lösungen.
Habeck hat bei seinem Entwurf offensichtlich lediglich den Klimaschutz im Blick gehabt. Nun ist es an der übrigen Bundesregierung, die praktischen Auswirkungen auf die Bürger zu berücksichtigen. Bundeskanzler Scholz und die Kabinettsmitglieder müssen nun dafür Sorge tragen, dass die Energiewende im Gebäudebestand die Bürger nicht überfordert. Ähnlich gering ist die Begeisterung der privaten und Eigentümer in Bremen und Bremerhaven bezüglich der Pläne der Bremischen Landesregierung zu den geplanten Änderungen des Solardachgesetzes. Auch hier sollen den Eigentümern von Bestandsgebäuden kostenpflichtige Sanierungsmaßnehmen aufgezwungen werden, die diese ggf. überfordern. Unserer Einschätzung nach wird die Einführung einer Solardachpflicht nicht nur zu weniger Neubau, sondern auch zu höheren Baukosten und damit Wohnkosten führen. Die Pflicht verhindert zudem notwendige Instandhaltungsarbeiten am Dach, da neben der Pflicht zur Dachdämmung nun eine weitere Investition notwendig wird. Unserer Ansicht nach müssen vor dem Wunsch nach mehr Solardächern im privaten Eigentum unter anderem zuerst die bestehenden administrativen Hürden im EnWG und EEG abgebaut werden, die derzeitig Gebäudeeigentümer zu Energieversorgern machen.
In Mehrfamilienhäusern muss die Mieterstromversorgung einfacher geregelt werden, indem die Abrechnung des Stroms über die Betriebskosten ermöglicht wird. Das kostspielige Klimaschutzprogramm des Bundeswirtschaftsministers – die neuen EU-Vorgaben und jetzt auch noch die Solardachpflicht in Bremen und Bremerhaven. Auf die privaten Eigentümer kommen enorme Kosten zu. Wir fordern eine zugesicherte staatliche Unterstützung. Die finanziellen Vorgaben müssen dringend im Vorfelde der Gesetzgebung sichergestellt werden.
Ihr Thomas Trenz,
Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
Wohnungsmarkt in Bremen und Bremerhaven - Februar 2023
Liebe Mitglieder,
wer sind die privaten Vermieterinnen und Vermieter im Landesverband Bremen und welche Rolle spielen sie im regionalen Wohnungsmarkt in Bremen und Bremerhaven?
Zu diesen Fragen haben wir von November 2022 bis Januar 2023 eine Befragung unserer vermietenden Mitglieder im Bundesland durchgeführt. Die Antworten, die wir von Ihnen erhalten haben, liefern Informationen zum vermieteten Wohnimmobilienbestand, zur Anzahl der vermieteten Wohneinheiten sowie zur Art der Vermietung und Verpachtung.
Eines der Ergebnisse ist, dass die Mehrheit unserer Mitglieder lediglich ein bis zwei Wohneinheiten – und über 75 Prozent der Mitglieder weniger als fünf Wohneinheiten – vermieten. Mehr als dreiviertel unserer Mitglieder zählen somit zu den Kleinvermietern.
61,9 Prozent unserer Mitglieder verwalten ihre Wohnungen in Eigenregie, 25,4 Prozent lassen ihre Wohnungen durch eine kostenpflichtige Hausverwaltung betreuen.
Die Mieten in Deutschland stellen ein hochemotionales Thema des politischen Diskurses dar. Amtliche Statistiken belegen allerdings, dass private Einzelvermieter ihre Wohnungen in der Regel zu moderaten Preisen auf dem Markt anbieten. Das bestätigen auch die im Rahmen der Umfrage erhobenen Daten.
Ein deutliches Zeichen dafür, dass die Bremer und Bremerhavener Haus & Grund-Mitglieder ihre Immobilien zu fairen Mieten anbieten zeigt, dass 46,6 Prozent der Befragten angaben, lediglich kostendeckend zu vermieten bzw. dass sie sogar mehr in die Wohnungen investieren als sie durch die Miete einnehmen. Diese Tatsache sollte ein Alarmsignal für die Politik sein, dass weitere Regulierungen auf dem Mietmarkt und höhere Anforderungen bei Modernisierungsvorgaben schnell zu finanziellen Überforderungen und Schieflagen bei den privaten Vermietern führen werden.
Die Ergebnisse aus Teil 1 „Allgemeine Angaben“ aus der Befragung finden Sie im Magazin ab Seite 10.
Ihr Thomas Trenz,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Aufgaben und gesetzlichen Neuerungen in 2023 - Januar 2023
Liebe Leserinnen und Leser, wir alle wünschen Ihnen ein friedliches, gesundes und gutes Jahr 2023!
Die vergangenen Jahre haben uns allen aus unterschiedlichen Aspekten viel abverlangt. Die Pandemie mit ihren gesundheitlichen, aber auch wirtschaftlichen Folgen für viele von uns, gefolgt von dem verbrecherischen Angriffskrieg auf die Ukraine – der sich in diesem Monat erstmals jährt – und den damit verbundenen Folgen für die dortige Bevölkerung sind Entwicklungen, die wir uns vor Jahren nicht hätten vorstellen können. Wir wünschen uns alle, dass das Jahr 2023 Besseres bringt.
Zum Beginn des Jahres 2023 möchten wir einen Blick auf die Aufgaben und gesetzlichen Neuerungen richten, die vor uns als private Eigentümer, aber auch als Verband liegen: Seit Anfang des Jahres werden Vermieter bezüglich des CO2-Preises zur Kasse gebeten: Die Kosten sollen gemäß eines Stufenmodells zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Dabei sollen Vermieter bis zu 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen – abhängig von den CO2-Emissionen durch die Warmwasserbereitung und durch das Heizen aller Mieter eines Gebäudes. Ab März 2023 werden die Preise für leitungsgebundenes Erdgas und die Lieferung von Wärme für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Im März 2023 erhalten Verbraucher zudem eine einmalige rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar.
Das Wohngeld ist merklich erhöht worden – um 190 Euro auf rund 370 Euro monatlich. Dies ist Teil der Wohngeldreform der Bundesregierung um einkommensschwache Mieter zu unterstützen. Die Grundsteuerwertbescheide werden den Bürgern in Bremen nunmehr zugestellt. Diese sind die Grundlage für die neue Grundsteuerfestsetzung. Mehrfach hatten wir darauf hingewiesen, dass gegen diese Grundsteuerwertbescheide nur innerhalb einer kurzen Frist Einspruch eingelegt werden kann und im Zweifel auch sollte.
In Bremen wird in der Mietspiegelkommission, der auch Vertreter von Haus & Grund Bremen-Nord e.V. und des Haus & Grund Bremen e.V. angehören, an der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gearbeitet. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern haben einen Mietspiegel zu erstellen. Qualifizierte Mietspiegel müssen bis zum 1. Januar 2024 erstellt sein. In Bremerhaven steht den Mietparteien schon seit Jahrzenten ein einfacher Mietspiegel zur Verfügung. Ein besonderes Jahr steht dem Haus & Grund Bremen e.V. mit seiner Jubiläumsfeier bevor. Mit einem Festakt und Feierlichkeiten wird am 21. April 2023 der Gründung des ersten Vereins der privaten Haus & Grundeigentümer in Bremen vor 125 Jahren gedacht.
Nicht zu vergessen ist, dass das Jahr 2023 für alle Bremerinnen und Bremer, Bremerhavenerinnen und Bremerhavener ein Wahljahr ist. Die Bürgerschaftswahlen stehen an. In der Rückschau auf die vergangenen vier Jahre kann man als privater Haus & Grundeigentümer mit einigen, aber nicht mit allen Initiativen der Bürgerschaft und des Senates zufrieden sein. Am 14. Mai 2023 haben wir die Möglichkeit die politischen Konstellationen und die Zusammensetzung unseres Parlaments neu zu bestimmen. Lassen Sie uns wählen gehen!
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes und glückliches neues Jahr. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen in unseren Geschäftsstellen in Bremen-Nord, Bremerhaven und Bremen.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Klartexte aus dem Jahr 2022
Blick auf das vergangene Jahr - Dezember 2022
Liebe Mitglieder in Bremen und Bremerhaven,
wieder stehen Weihnachten und der Jahreswechsel vor der Tür. Zeit, um einen Blick auf das vergangene Jahr zu werfen. Wir müssen feststellen, dass sich die Welt und Deutschland im vergangenen Jahr drastisch verändert haben.
Wir alle in Bremen und Bremerhaven, in Deutschland und fast auf der ganzen Welt waren seit dem Frühjahr 2020 mit Covid-19 befasst. Spätestens jedoch seit dem 24. Februar 2022, dem schockierenden, verbrecherischen Überfall Russlands auf die Ukraine, wissen wir, dass es noch schlimmer kommen kann, als die meisten es sich von uns hätten vorstellen können. In der Ukraine beherrschen Krieg, Tod und Vertreibung das Tagesgeschehen, mit all den grausamen Schicksalen, die die Bürger dort erleiden müssen. Da mögen die Einschnitte, die uns hier in Deutschland treffen marginal erscheinen. Dennoch sind auch wir als private Eigentümerinnen, Eigentümer und Vermietende erheblich von der dadurch ausgelösten Energiekrise betroffen. Teilweise werden von Regierungsseite Hilfspakete gestrickt – ob diese ausreichen, wird sich zeigen. Dennoch sollten wir alle positiv in die Zukunft schauen. Denn auch diese Krise werden wir überwinden, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. All diese Umstände veranlassen uns, Sie in diesem Jahr zu bitten: Wenn es irgendwie möglich ist, lassen Sie Ihre Lieben, Ihre Freunde, Ihre Nachbarn und Bekannten an den Weihnachtstagen wissen, dass Sie füreinander da sind. Wenn möglich, besuchen Sie Ihre Verwandten und geben ihnen Halt und Hoffnung. Denken Sie an die Kriegsopfer in der Ukraine und helfen Sie so weit wie es für Sie darstellbar ist.
Unter www.aktion-deutschland-hilft.de/de/spenden-nothilfe-ukraine können Sie schnell und unbürokratisch spenden. Wir bitten Sie, unterstützen Sie die Spendenaktion und helfen Sie so den betroffenen Mitmenschen. Wer Menschen gegebenenfalls auch nur vorübergehend in seiner Immobilie aufnehmen kann und möchte, kann sich in der Datenbank #Unterkunft Ukraine (www.unterkunft-ukraine.de/?lang=de) registrieren. Es handelt sich hierbei um eine Vermittlungsplattform und die Vermittlung ist kostenlos. Wie in diesem Jahr, werden wir uns auch in der Zukunft im politischen Bremen, Bremerhaven und Berlin weiter mit aller Kraft dafür einsetzten, dass Ihnen Ihre Freude an Ihrem Immobilieneigentum erhalten bleibt.
Wir werden Ihnen auch weiterhin in unserem Magazin darüber berichten. Ihnen und Ihren Familien wünschen wir ein wunderbares Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Bleiben Sie uns treu und vielleicht ist ja ein Gutschein für ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft in den Haus & Grund Vereinen noch eine gute Geschenkidee.
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Thomas Trenz, Vorsitzender
Nils Kobilke, stellv. Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
Projekt Housing First - November 2022
Liebe Mitglieder,
der Winter naht. Die Tage, aber insbesondere auch die Nächte werden kälter. Nicht erst jetzt sollten wir, die wir zum Teil die Möglichkeit haben Wohnraum zur Verfügung zu stellen, auch an die denken, die es nicht so leicht haben. Die Obdachlosen.
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen heute erneut das Projekt „Housing First“ ans Herz legen. Im November 2019 hat die Bremer Bürgerschaft das Projekt „Housing First“ beschlossen. Damit sollte dieses innovative Konzept auch in Bremen umgesetzt werden. Es wurde zuvor bereits in mehreren deutschen Städten erfolgreich durchgeführt. Am 7. September 2022 wurde hier in Bremen der Bundesverband gegründet. Umgesetzt wird „Housing First“ in Bremen durch zwei Träger. Das sind die Wohnungshilfe e.V. und der Hoppenbank e.V. Beide Vereine verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich. Die Wohnungshilfe stellt den Wohnraum zur Verfügung. Sie verwaltet bereits 270 Wohnungen in Bremen. Damit ist sie seit 1982 eine feste Größe auf dem hiesigen Wohnungsmarkt. Die pädagogische und soziale Betreuung wird vom Hoppenbank e.V. übernommen. Seit 1971 ist der Verein in diesem Bereich tätig. So soll obdachlosen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden.
Gefördert wird das Projekt von der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Haus & Grund Bremen sowie die Ameos Kliniken sind weitere Kooperationspartner.
Wichtig für uns private Eigentümer ist in diesem Zusammenhang, dass uns als Vermieter – anders als in anderen vergleichbaren Projekten – eine gewisse Sicherheit dadurch gegeben wird, dass die Mietobjekte durch den Wohnungslosenhilfe e.V. angemietet werden und im Bedarfsfall eine dauerhafte Begleitung der Mieterinnen und Mieter und der Mietverhältnisse garantiert wird, um Problematiken frühzeitig zu erkennen und zu lösen. Eine Haftung für Schäden ist enthalten. Die finanzielle Situation der Mieterinnen und Mieter ist geklärt, so dass die Zahlung der Miete gesichert ist.
Alles in allem haben die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer in Bremen, die ihre Mietobjekte bisher über „Housing-First“ vermietet haben gute Erfahrungen mit dem Projekt gemacht.
Ihr Nils Kobilke,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
Sollten Sie sich mit dem Gedanken anfreunden können, eine Ihrer Wohnungen an Wohnsitzlose vermieten zu wollen, wenden Sie sich direkt an oder besuchen Sie die Internetseite www.housing-first-bremen.de
Neuer Vorsitzender - Oktober 2022
Liebe Mitglieder,
ich darf Sie heute als neuer Vorsitzender des Haus & Grund Bremen e.V. und des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. begrüßen.
Zu meinem Bedauern hat Andreas Schemmel nach dreizehnjährigem Vorsitz des Vereins und sechsjährigem Vorsitz des Landesverbandes seine Ämter aus persönlichen Gründen niedergelegt. Am 20. September dieses Jahres wurde mir das ehrenvolle Amt des Vorsitzenden des Vereins in Bremen und damit auch das Amt des Landesvorsitzenden übertragen, welches ich gerne im Sinne unserer Mitglieder und aller privater Eigentümerinnen und Eigentümer angenommen habe und ausüben werde. Als aktuellen Schwerpunkt meiner Tätigkeit sehe ich die Bewältigung der Herausforderung für unsere Mitglieder bezüglich der Energiepreissteigerungen und den eingeschränkten Möglichkeiten auf die Vorauszahlungsbeträge der Mieter und Mieterinnen angemessenen Einfluss nehmen zu können. In diesem Zusammenhang ist natürlich die Thematik Energieeinsparung und Energieeffizienz – und die Einflussmöglichkeiten der Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen hierauf – ein wichtiges und wesentliches Thema.
Des Weiteren ist aktuell der Austausch mit den Parteien und die Auseinandersetzung mit ihren immobilienrelevanten Positionen zur anstehenden Bürgerschaftswahl ein zentrales Thema für uns. Sobald die Wahlprogramme vorliegen, werden wir hier von den demokratischen Parteien, die schon jetzt in Fraktionsstärke in der Bürgerschaft vertreten sind, konkrete Antworten zu unseren Sorgen und Fragen als private Eigentümer und Eigentümerinnen einfordern.
Aber seien Sie sich versichert, liebe Mitglieder, wir werden nicht nur zur Bürgerschaftswahl Flagge zeigen. Auch während der Legislaturperiode werden wir immer weiter und unermüdlich die für uns relevanten Themen in der Öffentlichkeit, in den Medien und bei den politischen Verantwortlichen ansprechen. Aktuelle Themen wie die Grundsteuerreform, der Mietspiegel, die Energiepreise und die Wohnnebenkosten werden uns noch längere Zeit begleiten. Aber beispielsweise auch die Mietpreisbremse, die Kappungsgrenzenverordnung, fehlender Wohnraum und die Überforderung der privaten Eigentümer und Eigentümerinnen mit Sanierungsverpflichtungen sind stetige Begleiter im politischen Diskurs, den wir zu führen haben, um nur einige der Themen zu nennen, die uns bewegen.
Als internes Ziel für Verein und Verband ist in Zusammenarbeit mit dem Haus & Grund Bundesverband die digitale Professionalisierung von Haus & Grund zu sehen. Wir werden weiter darauf hinarbeiten, den Spannungsbogen zwischen persönlicher Präsenz, Ansprache und einer optimalen Aufstellung in den digitalen Kanälen und Medien zu schaffen, damit uns alle Mitglieder – je nach individuellem Bedarf – erreichen und auch wahrnehmen können.
Ihr Thomas Trenz,
1. Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Energiekrise - September 2022
Liebe Leserinnen und Leser,
in der Energiekrise müssen wir alle zusammenstehen und unseren Beitrag zum Energiesparen leisten. Sowohl Vermieter und Hauseigentümer als auch Mieter und ebenso die öffentliche Hand.
Sparen ist das Gebot der Stunde! Zum Teil können die Eigentümer durch Heizungswartungen und Heizungsoptimierungen dazu beitragen den Heizenergieverbrauch zu senken. Hier kann ein staatlich geförderter hydraulischer Abgleich der Heizung die Effizienz der Heizung erhöhen und die Energiekosten senken. Der hydraulische Abgleich trägt dafür Sorge, dass die richtige Wassermenge durch sämtliche Heizkörper im Hause fließen kann. Aber auch die Nutzer können für eine Absenkung des Energieverbrauches sorgen. Eine Absenkung der Heiztemperatur um 1° Celsius senkt den Energieverbrauch um ca. 7 Prozent. Bei den Mietern unserer Mitglieder gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den Verbräuchen. Wenn einigen Nutzern das Sparen egal ist und sie ohne Rücksicht auf Verluste voll heizen, dürfen dafür weder die Solidargemeinschaft und schon gar nicht deren private Vermieter aufkommen müssen.
Ein Kündigungsmoratorium, wenn Mieter ihre Heizkosten nicht zahlen können, lehnen wir ab. Es ist der falsche Weg! Das Kündigungsmoratorium war schon zu Beginn der Corona-Pandemie vollkommen überflüssig und ist es auch heute. Wenn es Probleme im Mietverhältnis gibt, sprechen Vermieter und Mieter miteinander um Lösungen zu finden – gänzlich ohne politische Einmischung. Das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern ist meist viel kooperativer, als es sich die Politiker, die solche Maßnahmen fordern, vorstellen können.
Die Vermieter bei Zahlungsschwierigkeiten der Mieter dazu zu zwingen – sozusagen als „Zwischenhändler“ – Darlehen für Heizkostenschulden der Mieter aufzunehmen ist eine abstruse, absurde Idee. Statt den Vermietern sollten direkt den Mietern und selbstnutzenden Eigentümern zinslose Darlehen der öffentlichen Hand angeboten werden, um steigende Wohnnebenkosten bewältigen und die anstehenden Hausgeld- und Betriebskostenabrechnung ausgleichen zu können. Die privaten Vermieter gehen bei der Energiebeschaffung sowieso schon mit ihren Vorauszahlungen in Vorleistung und müssen diese Ausgaben über die Betriebskosten nachträglich abrechnen. Auch müssen die Wohngeldberechtigungen entsprechend angepasst werden. Private Vermieter müssen schon ihre eigenen gestiegenen Heiz-, Strom-, und Lebenshaltungskosten tragen. Sie können auf keinen Fall auch noch mit weiteren Kosten ihrer Mieter belastet werden.
Wir fordern die Politik auf, die Lasten bei der Bewältigung der gegenwärtigen Krisen nicht einseitig auf die privaten Eigentümer zu verschieben. Wenn Mieter ihre Heizkosten im nächsten Jahr nicht bezahlen können, drohen den privaten Vermietern und Eigentümern ebenfalls erhebliche Zahlungsschwierigkeiten.
Ihr Dr.-Ing. Olaf Voßhans,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremerhaven e.V.
Vermieter brauchen auskömmliche Mieten - Juli/August 2022
Der Mietspiegel für Bremen kommt.
Nun wird sich zeigen, dass die Mieten in Bremen deutlich unter den Mieten vergleichbarer Städte in Deutschland liegen. Viele Vermieter in Bremen haben schon seit Jahren die Mieten unter einem wirtschaftlich sinnvollen Niveau gehalten. Es wird sich zeigen, dass die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse oder einer Kappungsgrenzenverordnung weder in Bremen noch in Bremenhaven gegeben ist. Im Gegenteil – vergleicht man den Anstieg der in der Regel vom Vermieter zu tragenden Reparatur- und Instandhaltungskosten mit dem Anstieg der Mieten, ist bei den Mieten ein deutlicher Nachbesserungsbedarf zu erkennen. Von 2015 bis 2020 sind die Preise für Instandhaltungen und Reparaturen von Wohnungen jährlich im Mittel um etwa 3 Prozent angestiegen. Die Preise für die Handwerkerleistungen von Elektrikern stiegen innerhalb von fünf Jahren sogar um fast 21 Prozent. In Bremen und Bremerhaven werden derzeit etwa 60 Prozent der Wohnungen von privaten Vermietern angeboten. Ein Drittel aller Wohnungen werden von privaten Kleinvermietern vermietet, von privaten Haushalten, die sich nicht hauptberuflich mit der Vermietung von Immobilien beschäftigen, aber dennoch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. In Deutschland erzielt fast die Hälfte dieser größten Vermietergruppe jährlich lediglich Einnahmen zwischen Null und 5.000,00 Euro. In Bremen dürfte die Bilanz, bei durchschnittlichen Mieten von 7,50 Euro pro Quadratmeter, noch magerer ausfallen.
Bei vielen dieser Vermieter handelt es sich um Selbstständige, die mit Hilfe ihrer Immobilie für ihr Alter vorsorgen müssen. Gerade Selbständige haben besonders stark unter der Pandemie gelitten. Diejenigen von ihnen, die kleine Handwerksbetriebe haben, leiden jetzt zudem an den Folgen des verbrecherischen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Die gestiegenen Preise für Baustoffe wie Holz und Stahl setzen private Kleinvermieter massiv unter Druck. Die derzeitige Inflationsrate liegt bei 7,4 Prozent. Die Kosten für Dienstleistungen, der Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen liegen aktuell bei 11,2 Prozent und die Erzeugerpreise der gewerblichen Produktion nahmen im Vergleich zum Vorjahresmonat sogar um 33,5 Prozent zu.
Um nicht in Schieflage zu geraten, müssen Vermieter nunmehr auch die Mieten anpassen. Doch auch jetzt werden die Mieten nicht explosionsartig ansteigen. Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass die privaten Kleinvermieter das persönliche Gespräch mit ihren Mietern suchten. Sie waren mehrheitlich bemüht Lösungen zu finden, mit denen beide Seiten leben können und verfolgten gerade nicht das Ziel, die Mieter finanziell zu überfordern. Selbiges wird auch zu erwarten sein, wenn nunmehr den Vermietern deutlich wird, dass die Mieten nicht mehr auskömmlich sind. Wie auch bisher in Bremen und Bremerhaven üblich, wird der Vermieter den Kontakt zu seinen Mietern aufnehmen und bei anstehenden Mieterhöhungen auf individuelle Umstände seiner Mieter eingehen. Staatliche Eingriffe wie die Mietpreisbremse oder die Kappungsgrenzenverordnung treiben die Investitionsspirale auf dem Wohnungsmarkt, die in den letzten Jahren deutlich an Fahrt gewonnen hat, weiter an. Solche Eingriffe bergen die große Gefahr, dass private Kleinvermieter aus dem Markt verdrängt werden, weil sich das Vermieten schlichtweg nicht mehr rentiert. Häufig wird in der aktuellen Debatte die finanzielle Situation privater Kleinvermieter überschätzt. Auch sie gilt es zu schützen. Der Platz privater Kleinvermieter, die vom Markt verdrängt werden, wird in der Regel von großen privatwirtschaftlichen Unternehmen und Fondsgesellschaften eingenommen, also die Vermieter, die sich für ihre Mieter überhaupt nicht interessieren.
Liebe Mitglieder unserer Haus & Grund Vereine, lassen Sie sich von Ihren Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern in den Geschäftsstellen in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven beraten, um bei einer notwendigen Mietanpassung eine einvernehmliche Lösung mit Ihren Mietern zu finden!
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
1. Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Abschlagszahlungen für Heizkosten - Juni 2022
Steigende Energie- und Betriebskosten!
Angesichts der dramatisch gestiegenen Öl- und Gaskosten empfehlen wir den selbstnutzenden Eigentümern schon jetzt vorausschauend die Abschlagszahlungen für Heizkosten zu erhöhen oder Rücklagen für Heizöleinkäufe zu bilden. Den Mietern raten wir offensiv auf ihre Vermieter zuzugehen und anzubieten, die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten drastisch zu erhöhen. Teilweise ist hier die Verdopplung der Vorauszahlung zu empfehlen, um nicht am Ende der Abrechnungszeit eine zu hohe Nachzahlungssumme leisten zu müssen.
Wir rechnen kurz und mittelfristig mit weiter erheblich steigenden Nebenkosten. Nicht nur die Energiekosten, sondern auch alle übrigen Nebenkosten werden ansteigen. Inflation und Materialangebotsverknappung – aufgrund der derzeit aufgetretenen Lieferproblematiken – wirken sich auch auf die übrigen Wohnnebenkosten aus. Die Lohn- und Materialkosten der Dienstleister, rund um das Wohnen, erhöhen sich, so dass auch hier mit einem Preisanstieg für die Endverbraucher zu rechnen ist.
Als Verband der privaten Eigentümer versuchen wir auf die politisch Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene einzuwirken, um Eigentümern genauso wie Mietern vor steigenden Mietnebenkosten zu bewahren oder um Modelle zur Entlastung zu finden. So haben wir in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass wir in Bremen und Bremerhaven im Städtevergleich bei den staatlich beeinflussbaren Nebenkosten wie der Grundsteuer, den Abwasserwasserkosten und den Müllgebühren auf den hinteren Plätzen liegen und es hier viele Kommunen gibt, die diese Kosten deutlich niedriger halten.
Um die Bürger langfristig von den nun steigenden Kosten der fossilen Energien zu entlasten, plädieren wir für ein stetiges Pro-Kopf-Klimageld zur Erstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung. Der beschlossene Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger von einmalig 270 Euro pro Haushalt sowie weiteren 70 Euro pro Person im selben Haushalt ist lediglich ein erster Schritt. Nun muss die Bundesregierung ein Verfahren vorlegen, um die Auszahlung zu verstetigen. Das Klimageld ist sozial- und klimapolitisch wirksam. Ohne die Unterstützung durch die öffentliche Hand wird das Problem der hohen Wohnnebenkosten nicht zu lösen sein.
Als private Eigentümer sind wir nicht in der Lage, neben unseren eigenen stark gestiegenen Wohnnebenkosten auch noch die Wohnnebenkosten unserer Mieter mit zu übernehmen.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Angestrebte Klimaschutzziele - Mai 2022
Bürger dürfen nicht überfordert werden!
Ohne alternative Heizungen, bessere Dämmung und neue Fenster in tausenden Häusern und Wohnungen in Bremen, Bremerhaven und ganz Deutschland sind die von der Regierung derzeitig angestrebten Klimaschutzziele kaum zu erreichen. Doch die nötigen Sanierungen werden einer Studie, des Kieler Bau-Beratungsinstituts Arge, zufolge Haus- und Wohnungsbesitzer – und damit nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter, bis zum Jahr 2045 mehrere Billionen Euro kosten. Immer höhere Standards überfordern uns Eigentümer finanziell genauso wie unsere Mieter. Hier ist es dringend notwendig, dass die Politik gegensteuert, ihre Anforderungen herunterschraubt und außerdem den Haus- und Grundeigentümern intensive finanzielle Unterstützung zukommen lässt.
Klimaneutral können wir in Bremen, Bremerhaven und im Rest der Republik auch mit mittleren Gebäudestandards werden, wenn man auf erneuerbare Energien umstellt. Es ist immer noch zweifelhaft, ob höhere energetische Anforderungen an die Wohngebäudesanierung auch tatsächlich zu mehr Klimaschutz beitragen und ob die notwendigen Investitionen nicht besser in andere Klimaschutzmaßnahmen investiert wären. Wenn man in Bremen und Bremerhaven ältere Gebäude insbesondere auch Altbremer Häuser bis auf den höchsten Standard sanieren muss, werden die Mieten in diesen Gebäuden erheblich steigen müssen. Folge wäre, dass in Stadtteilen mit einem hohen Anteil an Bauten aus der Gründerzeit eine unerwünschte Verdrängung stattfinden würde.
Die Ampelkoalition in Berlin will die Anforderungen für Energieeffizienz im Neubau bis 2025 auf den Effizienzhaus 40 Standard anheben. Effizienzhaus 40 bedeutet, dass das Gebäude nur 40 Prozent der Energie des Standard-Neubaus verbraucht. Bestandsgebäuden sollen ab 2024 auf Effizienzhaus 70 Standard umgebaut werden. Bereits jetzt werden in Deutschland jährlich 50 Milliarden Euro in energetische Sanierungen investiert. Selbst wenn man lediglich das Effizienzhaus 70 beim Neubau und das Effizienzhaus 115 bei Sanierungen erreichen wollte, würde sich diese Summe schätzungsweise verdreifachen. Bis 2045 würden den Sanierenden mindestens 3,6 Billionen Euro abverlangt. Eine schier unvorstellbare Summe.
Ein bestehendes Ein- oder Zweifamilienhaus auf das Niveau eines Effizienzhauses 115 zu bringen, kostet der Kieler Studie zufolge zwischen 660 und 1.070 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Ein Effizienzhaus 40 würde nach heutigen Schätzungen sogar bis zu 1.600 Euro pro Quadratmeter kosten.
Ein weiterer Hemmschuh für die Sanierungsbemühungen werden mangelnde Kapazitäten im Handwerk sein. Auch bleibt abzuwarten, ob und wie lange die derzeitige Materialknappheit bei den Baumaterialien anhalten wird, die ebenfalls als Kostentreiber wirkt.
Die Wünsche der Ampelregierung müssen deutlich nach unten korrigiert werden, um die Bürger nicht zu überfordern.
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
Der Krieg in der Ukraine - April 2022
Haus & Grund ruft zur Unterstützung und Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine auf!
Nach Corona und der Flut im Ahrtal ist nun eine weitere humanitäre Katastrophe eingetreten. Der Krieg in der Ukraine.
Um dem Völkermord zu entfliehen, haben sich Hunderttausende – vorwiegend Frauen und Kinder – auf den Weg gemacht, dem Kriegsgräuel zu entfliehen. Der Krieg in der Ukraine geht auch uns an. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine kommen bei uns in Bremen und Bremerhaven an und sind auf unsere Unterstützung angewiesen. Hier können wir alle, hier können Sie praktische Hilfe leisten, um das Leid zu lindern, indem Sie Übernachtungsplätze anbieten und die Ankommenden als Gäste bei sich beherbergen oder indem Sie Geld spenden.
Auf dem Internetportal https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/ können private Eigentümer Schlafplätze auch für eine begrenzte Zeit zur Verfügung stellen. Die von Haus & Grund unterstützte Aktion wird organisiert von elinor, betterplace.org, der GLS Bank und Ecosia. Auf der Plattform werden Menschen für Menschen, jenseits der Nationalitätszugehörigkeit und des politischen Hintergrunds tätig.
Wer eine Einliegerwohnung oder einzelne Zimmer zur Verfügung stellen will, kann sich in Bremen, unter
, an „Zukunft Wohnen“ wenden. Ein Projekt verschiedener Wohlfahrtsverbände, das von der Stadt Bremen gefördert wird. Anders als bei Vermietungsangeboten für Geflüchtete gibt es keine Vorgaben zur Mindest- oder Maximalgröße.
Der lokale ehrenamtliche Ansprechpartner „Flüchtlingshilfe Ukraine Bremen/Achim“ sucht über die Plattform Facebook Wohnungen für geflüchtete Ukrainer und Ukrainerinnen in Bremen und Umgebung unter https://www.facebook.com/groups/655385038996496.
In Bremerhaven wenden Sie sich an:
Auch Spenden sind für die Linderung des Leids wichtig. Spendenkonten sind u.a. eingerichtet bei der Ukraine-Hilfe „Herz für die Ukraine“, Sparkasse Bremen, IBAN: DE08 2905 0101 0081 4927 95
„Aktion Deutschland Hilft“, Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30.
Danke für Ihre Solidarität und Unterstützung!
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
1. Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Grundsteuerreform - März 2022
Die Grundsteuerreform kommt auf die Immobilieneigentümer zu!
In Bremen und Bremerhaven gilt, anders als beispielsweise in Niedersachsen, das Bundesmodell. Mit dem komplizierten Modell sollen mit einer Vielzahl an Variablen möglichst genau die Werte der Grundstücke und Gebäude abgebildet werden. Grundstückseigentümer werden ab März 2022 dazu aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2022 eine umfangreiche Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Eine Information von der öffentlichen Hand erfolgt voraussichtlich im Juni.Diese Fristen sind nach unserer Erkenntnis im gesamten Bundesgebiet für alle Modelle vorgesehen. Wenn man bedenkt, dass deutschlandweit rund 36 Millionen Objekte betroffen sind, ist der Zeitplan sehr sportlich. Alleine in Bremen und Bremerhaven sind rund 365.000 Wohnungen von den anstehenden Erhebungen betroffen. In Einzelfällen wird sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ändern. Es bleibt abzuwarten, ob die Hebesätze in Bremen und Bremerhaven entsprechend so sensibel angepasst werden, dass insgesamt keine Mehrbelastung der Bürger entsteht. So war es von dem ehemaligen Bundesfinanzminister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt worden. Die neue Grundsteuer wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Für eine fristgerechte Einreichung der für die neue Grundsteuer erforderlichen Daten ist es für die Eigentümer wichtig, frühzeitig mit dem Sammeln der Daten zu beginnen. Am besten noch heute! Viele Eigentümerinnen und Eigentümer werden um die Einschaltung eines Steuerberaters nicht herumkommen. Wichtig ist die Erkenntnis, dass es sich bei der Abgabe der Erklärung um eine klassische Steuererklärung handelt. Falsche Angaben könnten Konsequenzen haben. Wenn man zum Beispiel bei der Wohnfläche eine geringere als die tatsächliche Fläche angibt, kann es sich um eine Steuerhinterziehung oder Steuerkürzung handeln.
Die Haus & Grund Teams in unseren Geschäftsstellen arbeiten derzeit intensiv daran Hilfestellungen für alle Mitglieder zu entwickeln, um Ihnen den Zugang zu dieser komplizierten Thematik zu erleichtern. Die Anforderungen, die an die Grundsteuerpflichtigen gestellt werden, sind für uns alle eine Herausforderung. Die Erklärungen können voraussichtlich nur online abgegeben werden. Nicht jeder oder jede von uns ist internetaffin, nicht jede oder jeder von uns hat sich schon einmal mit dem „Elster“-Portal auseinandergesetzt. Da auch die Steuerberater voraussichtlich mit der Flut der Aufträge überfordert sein werden, können sich die Finanzämter schon heute auf eine Vielzahl von Fristverlängerungsanträgen einstellen.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Geduld und Flexibilität - Jan./Feb. 2022
Liebe Leserinnen und Leser,
wir alle wünschen Ihnen ein gesundes und gutes Jahr 2022! Die vergangenen beiden Jahre haben uns aus vielen Aspekten Geduld und Flexibilität abverlangt. Die anhaltende Pandemie mit ihren verheerenden gesundheitlichen aber auch wirtschaftlichen Folgen für viele von uns ist dabei nur ein Aspekt. Zum Beginn des Jahres 2022 möchten wir einen Blick auf die Schönheit unserer Städte richten. Immer wieder haben sich kreative Investoren mit den verantwortlichen Politikern in Bremen Gedanken über Wohl und Wehe der Städte gemacht. Arbeitskreise wurden gebildet, Bündnisse geschmiedet und teilweise wieder aufgelöst. Ein Aspekt ist unserer Meinung nach dabei zu kurz gekommen: Das derzeitige Erscheinungsbild. Wer Bremen und Bremerhaven besucht, wird von einer Flut von Graffitis an den Wänden der Gebäude und unansehnlicher Vermüllung in den Straßen empfangen. Bedauerlich in diesem Zusammenhang ist, dass eine winzig kleine Gruppe von Straftätern der Stadtgesellschaft einen hässlichen Stempel aufdrückt. Vor diesem Hintergrund hat sich mittlerweile in Bremen, unterstützt vom Haus & Grund Bremen e.V. eine Gruppe von Haus- und Wohnungseigentümern aber auch Mietern, Gewerbetreibenden und Kulturschaffenden – somit Menschen aus allen Bereichen der bremischen Gesellschaft – zusammengefunden, um eine Initiative gegen Graffiti, die Verschandelung, die Verschmutzung und die Vermüllung der Stadt zu bilden.
Wir fordern nicht nur die Politik, sondern jeden in unserer Stadtgesellschaft auf, sich aktiv an der Ächtung der Verunstaltungen der Stadt zu beteiligen. Das fängt bei der Ermahnung, keine Zigarettenkippen auf den Gehweg zu werfen an, und endet vermutlich noch nicht einmal bei der Meldung von Straftaten bei Polizei und Staatsschutz. Durch Graffiti verwahrlosende Fassaden führen häufig zu weiteren negativen Entwicklungen in den Stadtteilen. Gebäudefassaden und Bürgersteige – das gesamte Straßenbild sind die Visitenkarten der Städte. Wenn wir hier nicht gemeinsam auf das Erscheinungsbild Acht geben, wird die Attraktivität Bremens und Bremerhavens weiter sinken. Da helfen die besten Ideen für die Neugestaltung der Innenstadt nichts, wenn immer wieder destruktive Störer ihr Unwesen treiben.
Wir sollten uns an Städten wie Freiburg ein Beispiel nehmen. Dort hatte der Gemeinderat schon im Jahr 2017 einen Maßnahmenkatalog zum Thema illegale Graffiti beschlossen. Die Maßnahmen für private Gebäude koordiniert dort der Verein Sicheres Freiburg e.V. Privaten Eigentümern, die Graffiti an ihren Gebäuden fachmännisch durch Ansprechpartner der Malerinnung entfernen lassen, erhalten eine sogenannte „Nachstreichgarantie“ zur Absicherung. Das bedeutet, dass innerhalb eines halben Jahres die Kosten zur Beseitigung einer erneuten Sachbeschädigung durch Graffiti bis zu zwei Mal durch die Stadt übernommen werden. Voraussetzung hierbei ist, dass der Eigentümer seine Fassade auf eigene Rechnung von Graffiti entfernt oder seine Fassade auf eigene Rechnung frisch gestrichen hat. Es muss eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung durch Graffiti gestellt werden.
Wir würden uns freuen, wenn sich viele Haus & Grund Mitglieder der Initiative anschließen und wir uns gemeinsam für die Schönheit unserer Städte stark machen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes und glückliches neues Jahr.
Vor allem: Bleiben Sie gesund! Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen in unseren Geschäftsstellen in Bremen-Nord, Bremerhaven und Bremen.
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Klartexte aus dem Jahr 2021
Weihnachten und der Jahreswechsel - Dez. 2021
Liebe Mitglieder in Bremen, Bremerhaven und umzu,
Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür. Mit Blick auf das vergangene Jahr müssen wir feststellen, dass sich die Welt und Deutschland im vergangenen Jahr verändert hat. Wir alle in Bremen und Bremerhaven, in Deutschland und fast auf der ganzen Welt haben seit dem Frühjahr 2020 ein Dauerthema: Corona. Bis Anfang November hatten sich über 36.000 Menschen in Bremen, rund 4,8 Millionen in Deutschland und mehr als 250 Millionen Menschen weltweit mit dem Virus infiziert. Covid-19 belastet alle Lebensbereiche sowohl im öffentlichen Bereich, in den Schulen, im Beruf und im Privaten. Ein leichtes Aufatmen brachte zu Beginn des Jahres die Möglichkeit der Impfung. Besiegt ist Corona damit nicht.
Ein weiteres Ereignis hat uns alle in diesem Jahr geschockt. Die Flutkatastrophe im Juli mit 135 Menschen, die ihr Leben verloren, über 750 Verletzten und einem geschätzten Schadenvolumen in Höhe von 29,2 Milliarden Euro, zerstörten Infrastrukturen und Existenzen. All diese Umstände veranlassen uns, Sie in diesem Jahr zu bitten: Wenn es irgendwie möglich ist, lassen Sie Ihre Lieben, Ihre Freunde, Ihre Nachbarn und Bekannten an den Weihnachtstagen wissen, dass Sie füreinander da sind. Wenn möglich besuchen Sie Ihre Verwandten und geben ihnen Halt und Hoffnung. Denken Sie an die Flutopfer im Ahrtal und helfen Sie so weit wie es für Sie machbar ist.
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) hat der Haus & Grund Landesverband Rheinland-Pfalz eine Spendenaktion unter dem Motto „Haus & Grund Fluthilfe“ gestartet. Wir bitten Sie, unterstützen Sie die Haus & Grund Spendenaktion und helfen Sie so den betroffenen Mitbürgern – Jeder Euro hilft!
Wie in diesem Jahr, werden wir uns auch in der Zukunft im politischen Bremen, Bremerhaven und Berlin weiter mit aller Kraft dafür einsetzten, dass Ihnen Ihre Freude an Ihrem Immobilieneigentum erhalten bleibt.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein wunderbares Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Bleiben Sie uns treu und vielleicht ist ja ein Gutschein für ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft bei Haus & Grund noch eine gute Geschenkidee.
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel, Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
Nils Kobilke, stellv. Vorsitzender
Bremen und Bremerhaven liegen hinten - Nov. 2021
Hohe Grundsteuer, hohe Müllgebühren, hohe Abwassergebühren!
Bremen und Bremerhaven liegen im Nebenkostenranking weiterhin hinten. Neben den ebenfalls steigenden Gas- und Strompreisen belasten die hohen staatlich beeinflussbaren Nebenkosten die privaten Haushalte.
Eine vergleichende Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag von Haus & Grund Deutschland hat ergeben, dass eine vierköpfige Musterfamilie in Regensburg am wenigsten für die Abwasser- und Müllentsorgung sowie für die Grundsteuer zahlt. Die gleiche Familie muss in Bremen und Bremerhaven deutlich tiefer in die Tasche greifen. Der Unterschied zwischen Bremerhaven und der günstigsten Stadt liegt bei über 700 Euro. Mit diesen 700 Euro könnte eine vierköpfige Familie mindestens die Hälfte ihrer jährlichen Stromkosten bezahlen. Bremen liegt mittlerweile auf Platz 74 und Bremerhaven auf Platz 89 von 100 verglichenen Städten. Während in Regensburg für Abwasser- und Müllgebühren sowie Grundsteuer 915 Euro zu zahlen sind, müssen von einer vierköpfigen Familie in Bremen 1.460 Euro und in Bremerhaven mit 1.624 Euro sogar noch 51 Euro mehr als im Jahr 2019 aufgebracht werden.
Die politisch Verantwortlichen sind gefordert, zu analysieren, warum die Kostenbelastungen in Bremen und Bremerhaven um mehrere Hundert Euro von denen anderer Städte abweichen. Die Kosten des Wohnens steigen in Bremen seit Jahren – und das nicht aufgrund steigender Grundmieten. Die Nebenkosten sind zu einem immer größeren Preistreiber geworden. Die Bürger stehen dem ohnmächtig gegenüber, da die Kostenstrukturen schwer durchschaubar sind und die betroffenen Familien häufig nicht einmal durch eine Änderung ihres persönlichen Verhaltens die Gebührenhöhe reduzieren können. Insbesondere bei der neu festzulegenden Grundsteuerbemessung, die in Kürze ansteht, ist hier mit einer gehörigen Portion Augenmaß heranzugehen.
Ebenfalls in Kürze werden Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer persönlich erfahren, dass mit der Reform der Grundsteuer ein bürokratisches Monstrum erschaffen wurde. Bremen hat sich für das Reformmodell von Bundesfinanzminister Scholz und damit auch für mehr Bürokratie und höhere finanzielle Belastungen für die Bürger entschieden. Die Kommunen hätten es eigentlich in der Hand, dass es bei zusätzlicher Bürokratie bleibt und die Kosten nicht steigen. Es ist an der Zeit, dass Bremen und Bremerhaven seinen Bürgerinnen und Bürgern das Signal geben, die Hebesätze bei der Grundsteuer B so zu senken, dass die Belastungen im Durchschnitt nicht steigen. Die zusätzliche bürokratische Last ergibt sich aus den bekannt gewordenen Steuererklärungsformularen, mit denen die relevanten Daten zum Stichtag 1. Januar 2022 erhoben werden. Da wird sich der eine oder andere Eigentümer die Augen reiben und auf Datenrecherche gehen müssen.
Wir fordern, die schon derzeit hohe Grundsteuerbelastung in Bremen für alle Steuerpflichtigen zu senken. Auch die immer wieder bemühte Ausrede, dass angeblich die Straßenreinigungsgebühr in die Grundsteuer eingepreist sei, ist in diesem Zusammenhang kein plausibler Grund, den wir gelten lassen können. Mit dem Grundsteuerrechner auf unserer Haus & Grund-Website kann jeder Eigentümer seine zukünftige Grundsteuerbelastung ausrechnen. Dort ist auch zu erkennen, dass es für Eigentümer in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nicht so bürokratisch wird wie in Bremen, da sich diese Länder für das von uns favorisierte einfache Flächenmodelle entschieden haben.
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Mietenregulierung stoppen! - Okt. 2021
Der Mietmarkt in Bremen ist überreguliert.
Der Mietmarkt in Bremen ist vergleichsweise entspannt. Die Durchschnittsmiete der von Haus & Grund vertretenen privaten Eigentümern in Bremen angebotenen Mietwohnungen liegt bei 6,50 Euro und damit weit unter dem Niveau vergleichbarer Städte in Deutschland. Trotzdem ist es Aufgabe der öffentlichen Hand, den Wohnungsbau insbesondere im sozialen Wohnungsbau voranzutreiben, um besondere soziale Härten aufzufangen.Der Mietmarkt in Bremen ist überreguliert. Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung gehören in Bremen umgehend abgeschafft.
Das Vermieten muss für die privaten Eigentümer rentabel bleiben. Die Handwerksunternehmen klagen darüber, dass die Material- und Materialbeschaffungskosten in den vergangenen Pandemiemonaten explosionsartig, teilweise mit Preissteigerungen um 75 Prozent gestiegen sind. Stetig steigende Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten können durch gleichbleibend niedrige Mieten von privaten Eigentümern nicht mehr aufgebracht werden.
Immer mehr Mietregulierungen wie beispielsweise der von der SPD ins Spiel gebrachte Mietenstopp führt dazu, dass sich das Mietwohnungsangebot reduziert und Wohnungssuchende mit teils waghalsigen Finanzierungsplänen auf Eigentumswohnungen ausweichen müssen. Damit schrumpft der Anteil der Mieterhaushalte. Diese Aussicht wird durch das Ergebnis einer Studie des Consulting- Unternehmens des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, DIW Econ, im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, bestätigt. Die Wissenschaftler des DIW haben den Zusammenhang zwischen Mietregulierung und Mieterquote am Beispiel aktueller wohnungspolitischer Vorschläge untersucht. Alle Regulierungen lassen die Mieterquote in den kommenden Jahren sinken. Je mehr der Wohnungsmarkt und die Mieten in Bremen reguliert werden, umso mehr Eigentümer geben ihre Mietwohnungen auf und verkaufen diese an Selbstnutzer. Dieser Angebotsrückgang wird verstärkt, indem Bestandsmieter länger als eigentlich gewollt in ihren Wohnungen mit stark regulierten Mieten bleiben. Im Ergebnis wird für Wohnungssuchende der Zugang zu Mietwohnungen deutlich erschwert. Dies ist eine fatale Entwicklung. Wir plädieren für einen gesunden Mix aus Selbstnutzung und Wohnen zur Miete, um Stabilität und Flexibilität auf dem Wohnungsmarkt zu verbinden.
In den vergangenen Jahrzehnten sind nicht nur Bremen und Bremerhaven, sondern die ganze Republik mit einem starken Mietwohnungsmarkt sehr gut gefahren. Er war von einem Ausgleich der Interessen zwischen Mietern und Vermietern geprägt. Dieses Gleichgewicht müssen wir jetzt wieder neu herstellen.
Ingmar Vergau, Geschäftsführer
Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Spendenaktion „Haus & Grund Fluthilfe“ - Sept. 2021
Liebe Mitglieder,
wir alle haben die Bilder der schrecklichen Flutereignissen in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz vor Augen. In beiden Bundesländern hat die Flutkatastrophe ein geradezu apokalyptisches Ausmaß. Wir alle sind von den Schicksalen vieler Menschen zutriffst betroffen. Unser Mitgefühl gilt vor allem den Angehörigen der Todesopfer, um die wir trauern. Hinzu kommen die hunderten Verletzten. Eine Vielzahl von Immobilieneigentümern, unter ihnen werden auch viele Haus & Grund Mitglieder sein, haben ihre Häuser und ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Die Infrastruktur ist in zahlreichen Kommunen völlig zerstört. Straßen, Brücken und Leitungssysteme wurden von der Flut einfach weggespült. Der Wiederaufbau wird lange dauern und Milliarden kosten.Hoffnungsvoll stimmt uns, dass es eine unglaubliche Welle der Solidarität und der Hilfsbereitschaft unter den Bürgern in ganz Deutschland und auch in Bremen gibt. Von überall her kamen Helfer herbeigeilt. Landwirte aus den umliegenden Gebieten kamen mit ihren Traktoren und schwerem Gerät und halfen sofort nach der Flut den Feuerwehren, THW und der Bundeswehr, die aus dem ganzen Bundesgebiet angerückt waren.
Zu dieser vorbildlichen und herausragenden Solidarität passt der Leitspruch unserer Organisation: „Eigentum. Schutz. Gemeinschaft.“. Vielen von uns geht es gut und viele von uns stehen auf der Sonnenseite des Lebens. Lassen Sie uns nun denjenigen helfen, die binnen Sekunden alles verloren haben und die nun dringend auf unsere Solidarität und Hilfe angewiesen sind.
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) hat der Haus & Grund Landesverband Rheinland-Pfalz eine Spendenaktion unter dem Motto „Haus & Grund Fluthilfe“ gestartet. Wir bitten Sie, unterstützen Sie die Haus & Grund Spendenaktion und helfen Sie so den betroffenen Mitbürgern in den Krisenregionen – Jeder Euro hilft!
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Dipl. Ing. Andreas Schemmel, Vorsitzender
Dr.-Ing. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
Nils Kobilke, stellv. Vorsitzender
Reform des Mietspiegels - August/Juli 2021
Mietspiegel
Die Regierungskoalition im Bund hat sich auf eine Reform des Mietspiegels verständigt. Zukünftig müssen alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen. Das betrifft Bremen genauso wie Bremerhaven. Im Gegensatz zu Bremerhaven, wo seit Jahrzehnten zumindest ein einfacher Mietspiegel vorhanden ist, hat Bremen als einzige der dreißig größten Städte Deutschlands keinen Mietspiegel. Im Moment kann man sich in Bremen lediglich mit der Mietenübersicht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte behelfen, die jedoch einer Aussagekraft eines Mietspiegels nicht ansatzweise genügt.Nachdem sich das grün geführte Bauressort viele Jahre gegen die Einführung eines Mietspiegels gewehrt hatte, kam jetzt eine überraschende Wende: Schon im Spätsommer des vergangenen Jahres hatte die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau dazu im Rahmen eines Workshops intern erste Fragen zum Thema der Notwendigkeit eines Mietspiegels erörtert. Anschließend befassten sich die baupolitischen Sprecher und Sprecherinnen der Fraktionen mit den erzielten Arbeitsergebnissen. Die Zeit bis zum Herbst 2021 will die Senatorin nunmehr dafür nutzen, die begonnene Diskussion in einem erweiterten Kreis mit Akteuren des Wohnungsmarktes fortzuführen. Vor diesem Hintergrund wurde die „AG Mietspiegel“ unter Beteiligung von Haus & Grund Bremen einberufen, um die Diskussion zu intensivieren und damit an einer Entscheidungsgrundlage für die Politik mitzuwirken. Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und in Gebieten wie Bremen, wo die Mietpreisbremse gilt, zulässige Mieten festgestellt. In der Vergangenheit hatte es häufig Kritik an der Aussagekraft von Mietspiegeln gegeben.
Wichtig ist, dass ein etwaiger Mietspiegel für Bremen das tatsächliche Marktgeschehen abbildet. Ein Mietspiegel kann in unserer Stadt helfen, die Mär von den angeblich überzogenen Mieten, explodierenden Mietpreisen und dem fehlenden bezahlbaren Wohnraum in Bremen zu beenden. Der Mietspiegel muss allerdings frei von jeglicher politischen Manipulation sein. Der Mietspiegel darf in Bremen nicht zu einem politischen Steuerungsinstrument verkommen, da er sonst an Akzeptanz und damit die befriedigende Wirkung verliert.
Wir hoffen, dass wir als Vertreter der privaten Haus & Grund- Eigentümer gemeinsam mit den beteiligten Akteuren in den Verhandlungen um den Bremer Mietspiegel eine für alle akzeptable ausgewogene Lösung erarbeiten können.
Ingmar Vergau, Geschäftsführer
Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Hohe Baustoffpreise und Lieferengpässe - Juni 2021
Hohe Baustoffpreise und Lieferengpässe bremsen Modernisierungsbemühungen
Die Auftragslage in den Bau- und Ausbauhandwerken ist weiterhin stabil. Des einen Freud, des anderen Leid. Viele Haus- und Grundeigentümer haben in den vergangenen Monaten versucht in ihren Bestand zu investieren. Mit mehr oder weniger Erfolg. Es ist aufgrund der hohen Nachfrage schwierig Handwerker zu bekommen. Selbst das Einholen eines oder gar mehrerer Kostenangebote wird zum Hürdenlauf. Auch für die Wohnungseigentumsverwalter und Hausverwalter in Bremen und Bremerhaven ist es teilweise unmöglich die geforderten drei Angebote einzuholen. Folge ist, dass sich notwendige Sanierungen verzögern und zu einem nicht unerheblichen Teil unterbleiben.Die Aussichten werden nun durch die Nachrichten von explodierenden Baustoffpreisen und Lieferengpässen zusätzlich getrübt. Die Handwerkskammer verkündet, dass die schlechte Versorgungslage mit Baumaterialien mittlerweile zu einem Bremsschuh für die Bau- und Ausbaugewerke geworden sei und häufig zu langen Bauverzögerungen und steigenden Preisen führe. Betroffen seien vor allem Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Tischler, Maler und Metallbauer, die unter Lieferengpässen und Preissteigerungen leiden. Tischlereien überlegen beispielsweise ihre Mitarbeiter trotz voller Auftragsbücher in Kurzarbeit zu schicken, da sie die notwendigen Holzlieferungen nicht mehr bekommen. Grund sei die enorme Nachfrage in den USA und China.
Vor diesem Hintergrund wird es für Eigentümer immer schwieriger Sanierungen und Modernisierungen durchzuführen. Insbesondere die klimapolitisch gewünschten energetischen Modernisierungen werden im Hinblick auf die gestiegenen Holz- und Dämmstoffpreise auch finanziell immer schwieriger umzusetzen. Hier muss die öffentliche Hand die privaten Eigentümer mit allen Mitteln unterstützen. Es muss ein breiter Strauß von Fördermitteln und Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden.
Mietenregulierungen wie die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung, aber auch die Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung müssen kurzfristig ausgesetzt und langfristig abgeschafft werden. Klimaschutz geht uns alle an. Klimaschutz im Immobilienbereich ist Sache sowohl der Eigentümer als auch der Bewohner. Deshalb können die Kosten nicht alleine auf den Schultern der Eigentümer lasten.
Ihr Dr. Olaf Voßhans,
Vorsitzender Haus & Grund Bremerhaven e.V.
Klimaschutzziele durch Förderung erreichen - Mai 2021
Klimaschutzziele durch Fördern nicht durch Fordern erreichen
Der CO2-Ausstoß muss zügig gesenkt werden, und zwar dort, wo es am kosteneffizientesten möglich ist. Klimaneutralität ist ein zentrales gesellschaftliches Ziel. Besonders im Fokus steht dabei der Gebäudesektor, denn er muss ein elementares Bedürfnis des Menschen befriedigen: das Wohnen.Die privaten Eigentümer sind sich ihrer Verantwortung für ihre Mieter und die Bewohner der Immobilien bewusst. Private Vermieter kümmern sich um die Instandhaltung und klimabewusste Sanierung ihrer Immobilien. Instandhaltungen und Sanierungen kosten Geld. Das Vermieten muss auskömmlich sein. Unter anderem aus diesem Grunde dürfen Mieten nicht pauschal gebremst, gekappt, gedeckelt oder anderweitig reguliert werden.
Bei jeder klimapolitischen Entscheidung sind die Auswirkungen auf die Kosten des Wohnens mitzudenken. Bei jeder Idee und Maßnahme, die im Zusammenhang mit Klimavorgaben für den Gebäudesektor verabschiedet wird, ist von der Politik vorab eine tatsächliche Begutachtung der Auswirkungen auf die Kosten des Wohnens zu erstellen. Finanzielle Überforderungen der privaten Eigentümer müssen verhindert werden. Die Kosten des Klimaschutzes dürfen nicht bei den privaten Eigentümern hängen bleiben. Regulierungen wie die Mietpreisbremse, die Kappungsgrenzenverordnung und ähnliche regulatorische Daumenschrauben sind Gift für klimapolitisch gewollte Investitionen in den Gebäudebestand. Wer mehr Klimaschutz im Gebäudebestand will, muss Investitionen fördern, nicht unterbinden.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Bremen braucht Einfamilienhäuser - April 2021
Liebe Mitglieder
Bremen braucht Einfamilienhäuser. Der Wunsch nach Wohneigentum und das möglichst im Grünen ist ungebrochen – vor allem Menschen zwischen 20 und 40 Jahren würden gerne eine Immobilie kaufen oder bauen. Diverse Studien weisen diese Wünsche Jahr für Jahr nach.Sicher ist, dass die Menschen versuchen werden sich ihre Sehnsucht nach einem nach eigenen Wünschen gebauten Haus zu erfüllen – auf die eine oder andere Weise. Das Einfamilienhaus in Bremen und Bremerhaven zu verhindern oder gar zu verbieten wäre der falsche Weg. Ein Teil der Betroffenen wird bei entsprechender Zahlungsbereitschaft in die ohnehin angespannten attraktiven Innenstadtlagen ausweichen, um so den Kompromiss der Etagenwohnung wenigstens durch eine zentrale Lage auszugleichen. Diejenigen mit einem starken Wunsch nach einem Einfamilienhaus werden die günstigeren Angebote im niedersächsischen Umland wahrnehmen. Dies kann nicht gewünscht sein.
Die erste Gruppe sorgt kurzfristig für eine weitere Verschärfung des angespannten städtischen Wohnungsmarktes. Die zweite Gruppe wandert ins Umland ab und sorgt durch den entstehenden Pendelverkehr für eine zusätzliche ökologische Belastung. Die dringend in Bremen benötigten Einkommenssteuern fließen in das angrenzende Bundesland ab. Langfristig wird diese Gruppe der Eigenheimerwerber im Umland den dortigen Wohnungsmarkt durch ihre erhöhte Nachfrage verschärfen. Alternativen bei der Innenentwicklung und Nachverdichtung sind auch für Städte wie Bremen und Bremerhaven wichtig. Das Maß für die Stadtentwicklung muss sich jedoch an den Wünschen der jungen Menschen und Familien orientieren. Wenn man im Innenbereich mit der Stadtentwicklung keine Antworten auf die Bedürfnisse findet, dann kann die Lösung nicht sein, den Wunsch nach dem Leben im Einfamilienhaus zu unterbinden oder zu verbieten.
Ihr Nils Kobilke
Vorsitzender Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
Wichtigkeit der Eigentümer im Land Bremen - März 2021
Liebe Mitglieder,
wir als private Eigentümer im Land Bremen sind wichtig! Wichtig für einen sozial ausgewogenen Mietwohnungsmarkt, wichtig für die Infrastruktur, wichtig für die Wirtschaft und insbesondere wichtig für die Arbeitsplätze in unserem Bundesland.Private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland verfügen über rund 33,3 Millionen Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt, ca. 80 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes. Sie investieren jährlich über 95 Milliarden Euro in den Wohnungsbestand. Unter Berücksichtigung der positiven Effekte in anderen Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 2,3 Millionen Arbeitsplätze.
Der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. vertritt die Interessen von rund 8.500 Mitgliedern. Diese Mitglieder sind Eigentümer von rund 39.950 Wohnungen. Die Mitglieder von Haus & Grund Bremen verfügen über einen Anteil von 12,43 Prozent des gesamten Wohnungsmarktes in Bremen.
Die von unseren Mitgliedern in ihren Wohnungsbestand getätigten Investitionen betragen 96.519.000 Euro jährlich. Diese Investitionen summieren sich für alle privaten Eigentümer in Bremen auf rund 294.030.000 Euro.
Die Investitionen der bei Haus & Grund organisierten privaten Eigentümer sichern oder schaffen 2.413 Arbeitsplätze in der regionalen Wirtschaft, die Investitionen aller privaten Eigentümer sichern oder schaffen rund 7.351 Arbeitsplätze in der regionalen Wirtschaft. Aus diesem Grund haben wir an dem bundesweiten Haus & Grund-Aktionstag zum 2. Wohngipfel der Bundesregierung in Bremen und in rund 100 weiteren Städten darauf aufmerksam gemacht, dass man uns als private Eigentümer und Vermieter weder in der Öffentlichkeit, noch in der Politik mit dubiosen Immobilienfirmennetzwerken und rein gewinnorientierten Aktiengesellschaften in eine Schublade stecken darf.
Wir sind uns unserer Verantwortung für unsere Mieter und die Bewohner unserer Immobilien bewusst. Private Vermieter kümmern sich um die Instandhaltung ihrer Immobilien. Instandhaltungen kosten Geld. Das Vermieten muss deshalb auskömmlich sein. Mieten dürfen nicht pauschal gebremst, gedeckelt oder anderweitig reguliert werden.
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Folgen für uns Haus- und Wohnungseigentümer - Februar 2021
Liebe Leserinnen und Leser, wir alle wünschen Ihnen ein gesundes und gutes Jahr 2021!
Das vergangene Jahr hat uns aus vielen Perspektiven viel Geduld und Flexibilität abverlangt! Die Pandemie mit ihren verheerenden gesundheitlichen, aber auch wirtschaftlichen Folgen ist für viele von uns nur ein Aspekt. Der mit dem Ende des Jahres vollzogene Brexit, dessen gravierende Auswirkungen wir vermutlich erst in den nächsten Jahren spüren werden, ist ein anderer. Es gab aber auch Lichtblicke: Unter anderem die Wahl eines neuen Präsidenten in den Vereinigten Staaten von Amerika und die Aussicht wirksame Impfstoffe gegen Corona gefunden zu haben. Deutschland steht vor einem Superwahljahr. In sechs Bundesländern wird der Landtag neu gewählt. Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. In diesem Jahr sollten wir uns als private Eigentümerinnen und Eigentümer genau anschauen, welche Partei unsere Interessen vertritt.Im Land Bremen ist seit 2019 „rot-grün-rot“ im Amt. Was sind die Folgen für uns Haus- und Wohnungseigentümer?
Der angedrohte Mietendeckel wurde mit dem Argument abgewendet, dass der Mietwohnungsmarkt in Bremen nicht so angespannt ist, wie es von politischer Seite immer wieder in den Medien propagiert wird. Nach Einschätzungen der Baubehörde ist die Mietbelastung in den vergangenen Jahren gesunken. In Bremen liegt die durchschnittliche Bestandsmiete unter 6,50 Euro. Ein Anlass für staatliche Regulierung des Mietmarktes ist daher nicht gegeben. Dennoch werden die privaten Eigentümer und Vermieter in Bremen immer weiter mit Gesetzen und Verordnungen drangsaliert. Die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbremse sind erneuert worden. Auch das Wohnraumschutzgesetz wird trotz fehlender Argumentationsgrundlage verschärft. Jegliche Gegenargumente unsererseits wurden in den Anhörungsverfahren ignoriert.
Aber nicht nur mietrechtliche Fragen bewegen uns, sondern auch das, was da mit der Grundsteuerreform auf uns zukommt. Das Grundsteuermodell, das der Bremer Senat präferiert führt zu mehr Bürokratie und wird die Wohnkosten in manchen Stadtteilen sowohl für Eigentümer als auch für Mieter nach oben treiben.
Wir wünschen uns alle, dass das politische Jahr 2021 in Bremen und Bremerhaven von Vernunft geprägt sein wird.
Wir wünschen Ihnen ein gutes und glückliches neues Jahr. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen in unseren Geschäftsstellen in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Klartexte aus dem Jahr 2020
Bestimmendes Thema: Corona - Dezember 2020/Januar 2021
Liebe Mitglieder in Bremen, Bremerhaven und umzu,
in wenigen Tagen ist Weihnachten und der Jahreswechsel steht vor der Tür. Normalerweise resümieren wir an dieser Stelle, was uns das vergangene politische Jahr in Bremen und Bremerhaven beschert hat. Aber die Welt hat sich in den vergangenen zehn Monaten drastisch verändert.Wir alle in Bremen und Bremerhaven, in Deutschland und fast auf der ganzen Welt haben seit März diesen Jahres ein alles bestimmendes Thema: Corona.
Bis Ende November hatten sich rund 10.000 Menschen in Bremen, ca. 1.000.000 Menschen in Deutschland und mehr als 60.000.000 weltweit mit dem Virus infiziert. Covid-19 belastet alle Lebensbereiche sowohl im öffentlichen Bereich, in den Schulen, im Beruf und ganz besonders im Privaten. Besonders betroffen sind unsere Mitmenschen, die zu Risikogruppen gehören und teilweise über Monate isoliert wurden. Kinder und Enkel durften Senioren in Seniorenresidenzen nicht besuchen. Senioren saßen in Quarantäne in ihren Wohnungen und Häusern. Konnten Besuch nur getrennt durch eine Fensterscheibe empfangen. Erkrankte mussten teilweise dramatische Qualen durchleben und manche sind mit oder an dem Virus verstorben. All diese Umstände veranlassen uns in diesem Jahr Sie zu bitten: Wenn es irgendwie möglich ist, lassen Sie Ihre Lieben, Ihre Nachbarn, Ihre Freunde und Bekannten an den Weihnachtstagen wissen, dass Sie füreinander da sind. Wenn möglich besuchen Sie Ihre Verwandten und geben ihnen Halt und Hoffnung.
Eins versprechen wir Ihnen: Haus & Grund wird sich im politischen Bremen, Bremerhaven und Berlin weiter mit aller Kraft dafür einsetzten, dass Ihnen Ihre Freude an Ihrem Immobilieneigentum erhalten bleibt.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien trotz allem ein wunderbares Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Bleiben Sie uns treu und vielleicht ist ja ein Gutschein für ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft bei Haus & Grund noch eine gute Geschenkidee.
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel, Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
Nils Kobilke, stellv. Vorsitzender
Grundrechtlich geschütztes Eigentum - November 2020
Senat muss für Schutz der privaten Eigentümer sorgen
Verkehrte Welt! Statt zügig die Räumung der Lahnstraße 61-63 zu veranlassen, die Straftäter vor die Tür zu setzen und einer Strafverfolgung zuzuführen und dem rechtmäßigen Eigentümer wieder den Besitz an seiner Immobilie einzuräumen, wird der linksradikalen „Rosaroten Flora“ von der Baubehörde mit Strom-, Gas- und Wasserlieferungen auf Steuerzahlerkosten der Hintern gepudert.Alles aufgrund der öffentlichen Unterstützung durch die Regierungsparteien Die Linken und Bündnis90/Die Grünen und offenbar nach Absprache mit der grünen Bausenatorin und der linken Wirtschaftssenatorin sowie dem SPD-Innensenator.
Diese liebevolle Behandlung der Straftäter animiert diese dazu noch einen Schritt weiter zu gehen und den Eigentümer zu bedrohen. Was muss noch geschehen um den Senat zum Handeln zu bewegen? Brennende Autos, beschädigte Immobilien, Farbattacken, Körperverletzungen, ein brandschatzender linker Mob der durch die Straßen Hamburgs, Berlins und als nächstes möglicherweise durch Bremen zieht? Muss es erst zu Todesfällen kommen?
Wir können nur an die Vernunft der Regierungsverantwortlichen appellieren, dem Spuk endlich ein Ende zu setzen. Eine weitere Eskalation darf es nicht geben.
Wir fordern den Senat auf das grundrechtlich geschützte Eigentum aktiv zu schützen und für geordnete Verhältnisse zu sorgen. Weder rechten noch linksradikalen Straftätern darf in unserem Land und unserer Stadt Raum gegeben werden. Keinen Millimeter!
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
Mietpreisbegrenzungsverordnung - Oktober 2020
Mietpreisbremse 2.0 in Planung
Immer wieder wird sie aufgemacht, die Mottenkiste der Gängelungsinstrumente gegen Vermieter. In diesem Jahr ist es mal wieder die Mietpreisbegrenzungsverordnung: Nachdem die Mietpreisbremse schon die vergangenen fünf Jahre nur negative Auswirkungen hatte, ist jetzt die Mietpreisbremse 2.0 in Planung.Haus & Grund Bremen hat bereits in der Anhörung zum geplanten Neuerlass der Mietpreisbegrenzungsverordnung ausgeführt, dass auch diese die gewünschten Ziele nicht erreichen wird. Im Gegenteil – es ist sogar zu befürchten, dass entgegengesetzte Wirkungen ausgelöst werden:Die geplante Mietpreisbremse ist vollkommen ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck in irgendeiner Weise zu fördern. Das Instrument soll vorgeblich die Wohnungsnot bekämpfen bzw. den Markt für einkommensschwächere Bevölkerungsschichten öffnen. Zugleich soll die Verordnung die Gentrifizierung verhindern. All diese Ziele können durch die Rechtsverordnung des Landes nicht erreicht werden. Im Gegenteil: Durch das Gesetz wird sich der Markt noch weiter verengen und die Gentrifizierung wird befördert.
Es ist davon auszugehen, dass durch gedrosselte Mieten die ohnehin beliebten Stadtteillagen für alle Einkommensschichten noch attraktiver werden. Die Nachfrage nach Wohnraum nimmt also deutlich zu. Die Möglichkeit, den Zuschlag für die Wohnung zu erhalten, sinkt dagegen insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen deutlich ab. Denn die Vermögensverhältnisse der Kandidaten werden weiterhin das entscheidende Auswahlkriterium bleiben. Zugleich wird durch die geringeren Mieten mehr Wohnfläche erschwinglich. Größere Wohnungen werden somit voraussichtlich künftig von weniger Personen bewohnt, was ebenfalls den Druck auf den Wohnungsmarkt erhöht. Zusätzlich wird durch die Mietpreisbremse die Vermietung von Wohnraum zunehmend unattraktiv. Da die Nachfrage nach selbstgenutztem Wohneigentum weiter steigt, werden vermehrt Mietwohnungen in Wohneigentum umgewandelt und damit ebenfalls dem Mietmarkt entzogen.
Auch die schon 2015 geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Mietpreisbegrenzungsverordnung konnten bis heute nicht aus dem Weg geräumt werden.
Zu Recht haben wir im Anhörungsverfahren gefordert den Entwurf der Landesverordnung nicht umzusetzen. Hilfsweise haben wir unsere Forderung nach der Erstellung eines Mietspiegels erneuert. Das Bestehen eines qualifizierten Mietspiegels ist Voraussetzung für die wirksame Ausweisung der Gebiete, in welchen eine Mietpreisbremse Wirkung entfalten könnte. Allerdings sind verfassungskonforme Richtlinien zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels vorzugeben, um den notwendigen Marktbezug sicherzustellen.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Selbsterfüllende Prophezeiungen - September 2020
Wohnen sei die soziale Frage unserer Zeit.
Das sagen der Deutsche Mieterbund und der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie inzwischen auch viele Parteien. Denn Wohnraum sei auch für normale Menschen nicht mehr bezahlbar. Die Folge dieser Behauptung ist, dass auch bürgerliche Parteien auf Lösungen wie Mietpreisbremse, Baugebote und Umwandlungsverbote setzen, die Wohnen angeblich bezahlbar machen und damit die soziale Frage lösen. Unter Volkswirten fast unstreitig ist, dass genau solche Gesetze den Mietwohnungsmarkt erst kaputtmachen. Besonders eindrucksvoll wird das in diesen Tagen in Berlin deutlich, wo mit dem Mietendeckel die schärfste aller Maßnahmen ergriffen wurde.
Damit sind die vermeintlichen Lösungen die wahre Ursache des Problems, das dadurch erst geschaffen wird. Das beweist die neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Nur bei wenigen Haushalten ist in den vergangenen Jahren tatsächlich ein Anstieg der Mietwohnkostenbelastung zu verzeichnen, während gleichzeitig die Zufriedenheit mit der Wohnsituation gestiegen ist. Das Institut kommt zu dem Schluss: Wohnen ist nicht die soziale Frage unserer Zeit.
Als selbsterfüllende Prophezeiungen gelten anfänglich falsche Beschreibungen einer Situation, die ein neues Verhalten verursachen. Die Folge: Die ursprünglich falsche Auffassung wird wahr. Genau das geschieht jetzt in der Wohnungspolitik. Es ist Zeit für eine Rückkehr zu Fakten und zur Realität!
Ihr Kai K. Warnecke,
Präsident Haus & Grund Deutschland
Antrag zur Solardachpflicht beschlossen - Juli 2020
Die Bremische Bürgerschaft hat im Juni einen Antrag zur Solardachpflicht beschlossen
Grundsätzlich sind Solardächer wünschenswert. Fotovoltaik in einem Bremer Sonderweg bei Neubauten generell und zum Teil auch bei Bestandsimmobilien zur Pflicht zu machen, ist jedoch nicht der richtige Weg. So erstrebenswert es für die Umwelt und die Energiewende ist, wir hätten uns gewünscht, dass die Installation von Solardächern durch Subventionen und Zuschüsse für die Errichter attraktiver gemacht werden. Es besteht die Gefahr, dass der Bau dringend erforderlicher Neubauwohnungen ausgebremst wird. Das Bauen in Bremen ist schon jetzt durch die vielen bereits bestehenden Regulierungen kompliziert und teuer. Hier besteht erneut die Gefahr, dass der Abwanderung der Bauwilligen ins niedersächsische Umland Vorschub geleistet wird. Kostentreibende Regeln wie die kürzlich eingeführte Dachbegrünungspflicht, die bestehenden Schallschutznormen, die Dämmpflichten, die Verpflichtung Stellplätze oder Spielflächen zu errichten sorgen im Vergleich zum niedersächsischen Umland für 10 bis teilweise sogar 25 Prozent höhere Preise vergleichbarer Wohnungen.
Der Beschluss der Bürgerschaft sieht vor, dass bei Bestandsimmobilien in jedem Einzelfall geprüft werden kann, ob ein Solardach für den Eigentümer wirtschaftlich zumutbar ist. Hier stellt sich die Frage wo die Zumutbarkeitsgrenze liegen soll. Solaranlagen können je nach Ausstattung schnell 10.000 Euro bis 15.000 Euro kosten und die Dachsanierungskosten somit deutlich erhöhen. Mit saftigen Sub-ventionen und kräftiger Unterstützung bei der Finanzierung der Anlagen würde die Bereitschaft zur Modernisierung sicherlich steigen. Zwang führt im Zweifel zu Unmut und Widerstand.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
Wirtschaftliche Folgen aufgrund der Corona-Pandemie - Juni 2020
Lieber Leser, liebe Leserinnen,
auch wenn die ergriffenen Maßnahmen gegen das Virus langsam gelockert werden, die Pandemie hat Deutschland, Europa und die Welt immer noch fest im Griff. Die wirtschaftlichen Folgen sind schon jetzt dramatisch. Auch in Bremen! Gleich zu Beginn der Krise hat der Staat mehrere Schutzschirme für Mieter aufgespannt, um diese vor dem Verlust der Wohnung zu schützen. Zuzahlung aus dem Wohngeld und die Übernahme der Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld II unterstützen Mieter bei Einkommenseinbußen. Kaum ein Mieter muss sich angesichts dieser Absicherung Sorgen machen, die Miete nicht zahlen zu können oder die Wohnung zu verlieren. Vor diesem Hintergrund ist es nur schwer nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber im März über ein Mietmoratorium Mietern den Anreiz gegeben hat, ihre Mieten nicht mehr zu zahlen. Mit dem Mietmoratorium überträgt der Staat seine soziale Verantwortung für in Not geratene Mieter auf Vermieter und geht die Gefahr ein, dass auch diese in eine finanzielle Schieflage geraten. Dieses betrifft deutschlandweit 3,9 Millionen vermietende Privatpersonen, deren Existenzen nicht nur durch die Corona-Krise selbst, sondern nun auch durch Zahlungsausfälle bedroht sind.
Die Mietausfallquote bei privat vermieteten Wohnungen liegt in normalen Zeiten bei ca. 5 Prozent. Durch das Mietenmoratorium verstärkt der Staat das Mietausfallrisiko, was eine Befragung der Mitglieder von Haus & Grund Bremen und Mitgliedern von drei weiteren großen Haus & Grund Vereinen Anfang Mai 2020 bestätigt hat.
17 Prozent der befragten Bremer Vermieter gaben an, dass ihre Wohnraummieter die Mieten vollständig oder zumindest teilweise zurückgehalten haben. Damit liegt Bremen über dem Durchschnitt der übrigen befragten Vereinsmitglieder, der immerhin bei 13 Prozent lag. Die durchschnittliche Höhe der Ausfälle die der einzelne Vermieter derzeit zu beklagen hat liegt in Bremen bei rund 1.150 Euro, in den übrigen Städten sogar bei rund 2.700 Euro. Dramatischer sind die Mietausfälle bei den Gewerberaummieten, die pro Vermieter mit 12.000 Euro ermittelt wurden. Hier gaben die Vermieter an, dass 40 Prozent der Gewerbemietverhältnisse von Mietausfällen beziehungsweise Mietreduzierungen aufgrund der Corona-Krise betroffen waren.
Besonders in diesem Zusammenhang hervorzuheben ist, dass lediglich 28 Prozent der Wohnraummieter und nur 10 Prozent der Gewerberaummieter ihren Vermietern die für eine Stundung und somit die Vermeidung einer Kündigung zwingend erforderlichen Unterlagen einer finanziellen Notlage vorgelegt haben. Die Umfrage spiegelt auch die gewonnenen Eindrücke unserer Berater in der täglichen Rechtsberatung unserer Mitglieder wieder.
Die Vermieter brauchen jetzt schnell Unterstützung, denn auch sie müssen ihren Verpflichtungen weiter nachkommen. Viele Vermieter, denen es möglich ist, verhalten sich ihren Mietern gegenüber äußerst solidarisch und bieten individuelle Lösungen an – ganz ohne staatliche Unterstützung. In vielen Fällen stehen sich jedoch finanzschwache Mieter und finanzschwache Vermieter gegenüber. Für diese Fälle fehlt bislang jegliche Unterstützung, um die Krise zu bewältigen. Hier gibt es akuten Handlungsbedarf insbesondere von Seiten der Bundesregierung und des Bundestages!
Nils Kobilke,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
Der Staat muss Vermietern bei Mietausfällen helfen - Mai 2020
Staat muss jetzt für private Vermieter einen Schutzschirm aufspannen
Der Staat hat angesichts der Corona-Pandemie mehrere Schutzschirme für Mieter aufgespannt, um diese vor dem Verlust ihrer Wohnung in der Corona-Krise zu schützen. Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld stützen nicht nur Unternehmen, sie sichern die Einkommen der Arbeitnehmer. Durch Zuzahlung aus dem Wohngeld und die Übernahme der Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld II werden Mieter bei Einkommenseinbußen zusätzlich geschützt.Das Gros der Mieter muss sich angesichts dieser Absicherung keine Sorgen machen die Miete nicht zahlen zu können oder die Wohnung zu verlieren. Vor diesem Hintergrund ist es nur schwer nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber im März über ein Mietmoratorium Mietern den Anreiz gegeben hat, ihre Mieten nicht mehr zu zahlen. Mit dem Mietmoratorium überträgt der Staat seine soziale Verantwortung für in Not geratene Mieter auf Vermieter – darunter 3,9 Millionen vermietenden Privatpersonen, deren Existenzen nicht nur durch die Corona-Krise selbst, sondern nun auch durch Zahlungsausfälle bedroht sind.
Die Mietausfallquote bei privat vermieteten Wohnungen liegt in normalen Zeiten bei ca. 5 Prozent, das Mietausfallrisiko zwischen ca. 2 und 2,5 Prozent. Schon krisenbedingt ist sicher, dass dieses Risiko ansteigen wird. Durch das Mietenmoratorium verstärkt der Staat das Mietausfallrisiko um ein Vielfaches. Jede Verlängerung eines Moratoriums ist ein zusätzlicher Vervielfältiger für das Mietausfallrisiko. Der Staat hat die Balance des deutschen Wohnungsmarktes aus Zahlung der Miete gegen Kündigungsschutz ausgesetzt. Private Vermieter werden so aus dem Wohnungsmarkt gedrängt, indem man ihnen gezielt die Existenzgrundlage und Altersversorgung entzieht. Mietausfälle bringen nicht nur private Einzelvermieter, sondern mittelfristig alle abhängigen Branchen, Unternehmen und Arbeitsplätze in Gefahr. Der Staat muss jetzt auch für die privaten Vermieter einen Schutzschirm aufspannen und sie gegen Zahlungsausfälle mit einem Mietenund Wohnkostenfonds absichern.
Private Vermieter sind Verbraucher. Sie müssen anders als Unternehmen behandelt werden und einen einfachen Zugang zu Liquidität erhalten. Mieten- und Wohnkostenfonds kaufen in der Corona-Krise bei Zahlungsausfällen die Mietforderungen von Vermietern gegenüber ihren Mietern auf. Zahlungsausfälle und Liquiditätsengpässe werden so verhindert, die Investitionstätigkeit der Wohnungswirtschaft während der Krise wird so gesichert.
Dr.-Ing. Olaf Voßhans,
Vorsitzender Haus & Grund Bremerhaven e.V.
Haus & Grund Bremen zur Coronakrise - April 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
als Vorstand des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. haben wir in Ihrem Interesse und im Interesse unserer Mitarbeiter auf die steigende Fallzahl von Coronainfektionen reagiert und die Geschäftsstellen unserer Vereine schon am 16. März 2020 bis auf weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Die hohe Zahl von Beratungsgesprächen in der Mitgliederberatung führt täglich zu vielen Personenkontakten und könnte zur Weiterverbreitung des Virus führen. Selbstverständlich werden die Anliegen unserer Mitglieder weiterhin kompetent und zuverlässig bearbeitet. Die Mitarbeiter der Geschäftsstellen werden zu den gewohnten Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sein und insbesondere die Rechtsberatung für die Mitglieder gewährleisten.
Mietvertragsformulare können sowohl online bezogen, wie auch in gedruckter Form telefonisch bestellt werden.
» Zum Mietvertragsportal
Eine telefonische Beratung hindert nicht, notwendige Schreiben in einer Vertretungsangelegenheit zu fertigen. Schriftliche Unterlagen müssen natürlich nicht persönlich übergeben und erläutert werden, sondern können auch per E-Mail, Fax oder per Post übersandt werden.
Wir können uns nur den Aufrufen aus der Politik anschließen und an die Solidarität mit älteren und geschwächten Personen in Ihrer Nachbarschaft appellieren. Jeder der in dieser schweren Zeit die Möglichkeit hat, Hilfe jedweder Art anzubieten, sollte diese Unterstützung leisten.
Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen und bleiben Sie gesund!
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel, Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
Nils Kobilke, stell. Vorsitzender
Energiebedarfsausweis taugt nicht - März 2020
Energieausweispflicht
Seit die Energieausweispflicht diskutiert wurde, seit der Gesetzgeber uns Eigentümern in unterschiedlichsten Situationen die Vorlage des Energieausweises vorschreibt, seit dieser Zeit haben wir den Standpunkt vertreten, dass der kostenträchtige Bedarfsausweis – der durch speziell geschulte Ingenieure erstellt wird – wenig Aussagekraft über den tatsächlichen Verbrauch der Immobilie hat. Er ist in der Regel den Toner nicht wert, den sein Druck erfordert. Jetzt ist es wissenschaftlich belegt, dass der Energiebedarfsausweis nicht für den Gebäudebestand taugt. Eine neue Studie von Prof. Dr.-Ing. Ackermann von der Fachhochschule Bielefeld hat ergeben, dass die Berechnungsgrundlagen für den Bedarfsausweis nur unzureichend die realen Verhältnisse reflektieren. Veranlasst wurde die Studie von Haus & Grund Deutschland zusammen mit der ARGE Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V..
Die Studie hat festgesellt, dass weder die Annahmen zum Außen- und Innenklima, noch die zur Qualität der Gebäudehülle zum Verbraucherverhalten stimmen. Zwischen theoretischer Berechnung und tatsächlicher Messung wurden drastische Abweichungen von bis zu 173 Prozent festgestellt. Es werden der Studie zufolge einige der untersuchten Gebäude nach der Bedarfsberechnung um vier bis fünf Effizienzklassen schlechter eingestuft als nach dem gemessenen Verbrauch. Das bedeutet auch, dass in Wirklichkeit die Heizkosten oftmals viel geringer sind als berechnet.
Werden auf Basis solch unzureichender Energiebedarfswerte Investitionsentscheidungen gefällt, hat das für uns Eigentümer und ggf. auch für unsere Mieter erhebliche Folgen: Die Investition macht das Wohnen unnötig teuer und nützt dem Klima weniger als gedacht.
Das Fazit der Studie aus Sicht von Haus & Grund Bremen ist: Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebestand sollten besser auf Basis der Verbrauchswerte geplant werden. Der Vorteil dieser Variante ist außerdem, dass der Verbrauchsausweis schon in der Erstellung deutlich einfacher und günstiger ist als der Bedarfsausweis.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Folgen für uns Haus- und Wohnungseigentümer - Februar 2020
Liebe Leserinnen und Leser, wir alle wünschen Ihnen ein gutes Jahr 2020!
Das vergangene Jahr hat uns auf politischer Ebene viel Geduld abverlangt! In Europa war bis zum Ende des Jahres nicht klar, ob der Brexit noch abwendbar sein würde. Jetzt ist er beschlossene Sache. In Deutschland war auf Parteiebene in der SPD lange nicht klar wer die Führung übernehmen wird. Auch diese Frage ist nunmehr geklärt. Und die Frage wie es in der Union nach der Ära Merkel weitergeht steht heute noch offen. Im Land Bremen ist seit dem vergangenen Jahr rot-grün-rot im Amt. Die Frage, die sich für Sie als Mitglieder bei Haus & Grund und uns stellte war: Was hat das für Folgen für uns Haus- und Wohnungseigentümer?
Das im Koalitionsvertrag angedeutete Damoklesschwert eines Mietendeckels für Bremen nach Berliner Vorbild scheint vorerst abgewendet zu sein. Der Mietwohnungsmarkt in Bremen ist offensichtlich nicht so angespannt, wie es von politischer Seite vor den Wahlen in den Medien propagiert wurde. Nach jüngsten Einschätzungen der Baubehörde ist die Mietbelastung in den vergangenen Jahren gesunken. Diese Feststellung ergibt sich aus Aussagen der zuständigen Senatorin und hochrangiger Mitarbeiterinnen der Behörde. Eine Mietbelastungsquote von 30 Prozent gilt als angemessen. In Bremen betrug die Quote laut Behörde im vergangenen Jahr 29,7 Prozent. Diesen Anteil des Nettoeinkommens zahlen Mieter durchschnittlich für ihre Bruttokaltmiete. Vor vier Jahren betrug diese Quote noch 30,5 Prozent und lag damals schon deutlich unter den Belastungsquoten vergleichbarerer Metropolen. In Bremen liegt die durchschnittliche Bestandsmiete unter 6 Euro. Ein Anlass für staatliche Regulierung des Mietmarktes durch einen Mietendeckel ist somit nicht gegeben.
Aber nicht alleine die mietrechtlichen Fragen bewegen uns, sondern auch was mit der kürzlich im Bund verabschiedeten Grundsteuerreform auf uns zukommen wird. Das im Parlament verabschiedete Grundsteuermodell führt zu mehr Bürokratie und wird die Wohnkosten nach oben treiben. Wünschenswert wäre, dass Bremen von der im Gesetz verankerten Öffnungsklausel Gebrauch macht. Die Öffnungsklausel gäbe die Chance ein rein flächenbasiertes Grundsteuermodell einzuführen, das einfach und gerecht wäre. Ob dieses Flächenmodell in Bremen kommt oder nicht, ist momentan noch offen. Es zeichnet sich aber ab, dass die Vertreter des flächenbasierten Modells auf der Bremer Regierungsbank rar gesät sind.
Wir wünschen uns alle, dass das politische Jahr 2020 in Bremen und Bremerhaven von Vernunft geprägt sein wird und radikale Positionen in jeglicher Fasson keine Chance haben.
Ihr Ingmar Vergau
Geschäftsführer Haus und Grund Landesverband Bremen e.V.
Klartexte aus dem Jahr 2019
Verschlechterung der Bedingungen - Dezember 2019/Januar 2020
Liebe Mitglieder in Bremen, Bremerhaven und umzu,
nur noch wenige Tage und schon wieder ist Weihnachten und der Jahreswechsel steht vor der Tür. Leider kann von einer fröhlichen Bescherung in diesem Jahr nicht gesprochen werden. Die Landesregierung hat erneut die Rahmenbedingungen für das private Haus und Grund - Eigentum verschlechtert.Es wird weiter an der Steuer- und Kostenschraube gedreht. Die zu erwartende Festlegung der neuen Grundsteuerberechnung wird in Bremen zu deutlichen finanziellen Belastungen der Bewohner in vielen Stadtteilen führen. Durch die Fortsetzung der Kappungsgrenzenverordnungen und die Mietpreisbremse wird weiterhin massiv in den Markt eingegriffen. Die für die Instandhaltung der Gebäude notwenigen Mietrenditen können in vielen Fällen nicht mehr erzielt werden. Das hilft den Wohnungssuchenden nicht, weil so die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum endgültig zu einer Utopie wird. Das führt aber dazu, dass wir in Beratungsgesprächen immer häufiger hören müssen, dass unsere Mitglieder die Lust am Vermieten mehr und mehr verlieren. Doch eines ist nun einmal eine unbestrittene Tatsache: Mehr als 80 Prozent aller Wohnungen in unserem Land stehen in privatem Eigentum. Ohne uns - die vielen Haus & Grund Eigentümer, wären die Wohnungsmärkte schon lange zusammen gebrochen. Wir werden also gebraucht, um eine angemessene Wohnraumversorgung für alle sicher zu stellen. Erfreulich ist, dass sich die neue Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau deutlich gegen den von den Linken geforderten Mietendeckel ausgesprochen hat. Bemerkenswert auch der Hinweis aus dem Haus der Bausenatorin, dass der Mietmarkt in Bremen nicht so angespannt wie in anderen Metropolen ist und eine weitergehende Regulierung des Marktes aus diesem Grunde nicht notwendig ist.
Eins versprechen wir Ihnen: Haus & Grund wird sich in Bremen, in Bremerhaven und in Berlin weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Freude am Immobilieneigentum nicht durch eine unausgegorene Symbolpolitik endgültig zunichte gemacht wird.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien trotz allem ein wunderbares Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Bleiben Sie uns treu und vielleicht ist ja ein Gutschein für ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft bei Haus & Grund noch eine gute Geschenkidee.
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Dipl. Ing Andreas Schemmel, Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
Nils Kobilke, stellv. Vorsitzender
Mieten- und Mieterpolitik - November 2019
Die ich rief, die Geister…
Seit gut vier Jahren setzt die SPD nicht mehr auf eine umfassende Wohnungspolitik, sondern medienwirksam auf Mieten- und Mieterpolitik. Im Angesicht stetig sinkender Umfragewerte entwickelt sie dabei in immer kürzeren Abständen immer eigentümerfeindlichere Positionen, die sie in die Regierung einbringt.Derzeit wird auf Wunsch der SPD durch die Große Koalition nicht nur die zweite Verschärfung der Mietpreisbremse sowie deren Verlängerung um fünf Jahre bearbeitet. Auch gleich zwei Gesetze zur Änderung des Mietspiegelrechts sind in Vorbereitung. Die SPD-Koalitionspartner – CDU und CSU – kommen der SPD bei diesen Wünschen regelmäßig entgegen. Sie beschränken sich darauf, das Schlimmste zu verhindern, geben jedoch immer wieder nach, um die Koalition zu erhalten.
Für die SPD ist dies Anlass, immer noch eine Forderung obendrauf zu setzen. Im Ergebnis müssen wir neben den beiden vorliegenden Mietrechtsänderungsgesetzen noch in diesem Jahr mit vier weiteren rechnen. Und mit ihrem neuesten Papier fordert die SPD-Bundestagsfraktion jetzt auch einen bundesweiten Mietendeckel.
Die Union muss sich fragen lassen, wie viele Schritte sie auf diesem Irrweg noch mit der SPD gehen will. Denn die SPD hat verstanden, dass sie die Union zum Erhalt der Koalition immer weiter drücken kann. Die Union wird die Geister, die sie mit dem Klammern an die Große Koalition rief, nicht wieder los. Bleibt nur zu hoffen, dass die neuen Vorsitzenden der SPD diesem Elend bald ein Ende setzen.
Dr. Kai H. Warnecke,
Präsident Haus & Grund Deutschland
Grundsteuerreform - Oktober 2019
Freie Hansestadt Bremen macht von Länderöffnungsklausel Gebrauch
Vor der Sommerpause hat die erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Grundsteuerreform den Bundestag passiert. Bis zum Jahresende ist eine Neuregelung der rechtlichen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig, um den Städten und Gemeinden diese konjunkturunabhängige Einnahmequelle zu erhalten. Leider hat die Freie Hansestadt Bremen bisher nicht signalisiert, von der im Gesetzentwurf angedachten Länderöffnungsklausel Gebrauch zu machen, um die Erhebung der Grundsteuer dauerhaft einfach und transparent zu gestalten. Unabhängig von der zukünftigen Erhebungsmethode gehen wir nach Berechnungen unseres Verbandes davon aus, dass auf die Eigentümer und Mieter erhebliche Steigerungen bei der Grundsteuer zukommen können, wenn durch die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nicht durch eine Neufestsetzung der Hebesätze gegengesteuert wird.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
Der Koalitionsvertrag - September 2019
Diskussion über Enteignung der Haus- und Wohnungseigentümer
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Teure Müllentsorgung in Bremen und Bremerhaven - Juli/August 2019
Ergebnis der Studie über die Kosten für die Müllabfuhr
Die Kosten für die Müllabfuhr müssen nicht hoch sein, sind es aber in Bremen und Bremerhaven. Dieses Ergebnis wird durch eine Studie, die der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland im Juni vorgestellt hat, unterstrichen.
In der Studie, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat, werden die Kosten der Müllabfuhr für eine vierköpfige Familie, unter Berücksichtigung des Abholrhythmus und des Serviceumfangs, miteinander verglichen.
In Flensburg zahlt eine Familie für einen 14-tägigen Vollservice Euro 130,20. Die gleiche Familie muss in Bremen und Bremerhaven deutlich tiefer in die Tasche greifen. In Bremerhaven fallen für den vergleichbaren Service Euro 475,05, in Bremen Euro 345,36 an. Die Gründe für diese Differenzen zwischen den einzelnen Kommunen müssen offengelegt werden. Haus & Grund fordert alle politisch Verantwortlichen auf zu analysieren, warum die Kostenbelastungen in Bremen und Bremerhaven weiterhin um mehrere Hundert Euro von denen anderer Städte abweichen.
Die Kosten des Wohnens steigen in Bremen seit Jahren. Die Nebenkosten sind dabei zu einem immer größeren Preistreiber geworden. Die Bürger stehen dem ohnmächtig gegenüber, da die Kostenstrukturen schwer durchschaubar sind und die betroffenen Familien häufig nicht einmal durch eine Änderung ihres persönlichen Verhaltens die Gebührenhöhe reduzieren können. Die Bürger unseres Bundeslandes brauchen Transparenz. Wir wollen, dass die Städte Bremen und Bremerhaven ihre Dienstleistungen günstiger, flexibler und transparenter anbieten. Damit könnten sie einen erheblichen Beitrag zur Verringerung der Wohnkosten leisten.
Bremen mit Platz 73 und Bremerhaven mit Platz 83 von 100 verglichenen Städten liegen in dem Müllgebührenranking weiterhin ganz hinten. Im Vergleich zum letztmaligen Ranking aus 2016 sind beide Städte noch weiter zurückgefallen. Damals stand Bremen noch auf Platz 72 und Bremerhaven auf Patz 77.
Beachten Sie auch unseren Artikel zu diesem Thema auf Seite 18 dieser Ausgabe.
Dr.-Ing. Olaf Voßhans,
Vorsitzender Haus & Grund Bremerhaven e.V.
Kappungsgrenzenverordnung die Zweite - Juni 2019
Kappungsgrenzenverordnung die Zweite
Die von Haus & Grund bei der senatorischen Behörde abgegebene Stellungnahme gegen die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung ist inhaltlich nicht berücksichtigt worden. Die Kappungsgrenzenverordnung wurde 2014 für einen Zeitraum von fünf Jahren eingeführt, um die gesetzlich zulässige Erhöhung der Miete innerhalb von drei Jahren von 20 Prozent auf 15 Prozent abzusenken. Voraussetzung war schon damals, dass ein angespannter Wohnungsmarkt vorgelegen haben soll.Grundlage der jetzigen Verlängerung der Verordnung ist die Behauptung der zuständigen senatorischen Behörde, es gäbe weiterhin nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum in Bremen. Ernstzunehmende statistische Belege für diese Behauptung konnten seitens des rot-grünen Senats nicht erbracht werden. Ist das Wohnen in Bremen tatsächlich unbezahlbar? Im Gegenteil!
Laut des Quartalsberichtes des Institutes Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH sind in der Stadt Bremen die durchschnittlichen Neuvertragsmieten im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 nicht einmal um 10 Prozent von 6,83 Euro auf moderate 7,50 Euro angestiegen. Eine 50 Quadratmeter große Wohnung ist für 375 Euro anzumieten und somit selbst für Wohngeldempfänger erschwinglich. Alleinstehenden Wohngeldempfängern stehen in Bremen zurzeit noch 434 Euro als Wohngeld zur Verfügung.
Die Spanne der Quadratmetermietpreise für Bestandsimmobilien liegt laut Mietübersicht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte von 2018 zwischen 4,60 Euro für ältere Wohnungen im Bremer Norden und 13,10 Euro für neuere Wohnungen in Spitzenlagen in der Stadtmitte. Das bedeutet, dass es in Bremen durchaus preisgünstigen Wohnraum gibt – vielleicht nicht mit Blick auf den Roland oder das Rathaus aber es gibt ihn.
Um die Mieten bezahlbar zu halten, sollten die politisch Verantwortlichen erst einmal vor der eigenen Türe kehren. Eine aktuelle Studie des Bundes der Steuerzahler bestätigt mit seinen Zahlen die Ergebnisse des Haus & Grund Nebenkostenrankings aus 2018. Auch hier schneidet Bremen bei den durch die öffentliche Hand beeinflussbaren Wohnnebenkosten äußerst schlecht ab. Bei Betriebskosten wie Müllentsorgung, Grundsteuer und Wasser-/ Abwassergebühren zahlen Bremer deutlich mehr als die Bewohner von Städten vergleichbarer Größe.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
1. Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Bürgerschaftswahlen am 26. Mai 2019 in Bremen - Mai 2019
Wahlkampfgetöse „Mietenwahnsinn“
Was ist neu bei Haus & Grund Bremen? - April 2019
Ich bin der Neue ...
Die Bürgerschaftswahl steht vor der Tür - März 2019
Unzufriedenheit bei Haus- und Grundeigentümern
Erste Vorboten der Bürgerschaftswahl am 26. Mai 2019 kann man deutlich der Tagespresse entnehmen. So wurde bereits die Beliebtheit oder auch der Bekanntheitsgrad einzelner Politiker bzw. der Regierungskoalition abgefragt. Aber auch der Erfolg bzw. Misserfolg in einzelnen Politik- und Themenbereichen wurde bereits thematisiert.
Auffallend in diesem Zusammenhang ist, dass die Zustimmung zur derzeitigen rot-grünen Wohnungspolitik in Bremen kontinuierlich sinkt. Nach einer aktuellen „Infratest-Dimap Umfrage“, die durch den Weser Kurier in Auftrag gegeben wurde, sind nur noch 22 Prozent der Befragten mit der aktuellen Wohnungspolitik zufrieden. Dass sich diese Unzufriedenheit insbesondere bei uns Hausund Grundeigentümern verstärkt zeigt, ist nicht verwunderlich. Immer wieder wurden Vermieter in der laufenden und den vergangenen Legislaturperioden mit neuen Gesetzen und Verordnungen, wie beispielsweise der Kappungsgrenzenverordnung oder die Mietpreisbremse, in ihrer Möglichkeit einer auskömmlichen Bewirtschaftung ihrer Immobilien beschnitten.
Besonders unverständlich ist die Tatsache, dass steigende Grundmieten bemängelt werden und die steigenden Nebenkosten, die das Wohnen in nicht unerheblicher Weise verteuern, nur selten in die Waagschale geworfen werden. Bei der Höhe der durch die öffentliche Hand beeinflussbaren Nebenkosten gehören wir in Bremen und Bremerhaven im Vergleich der 100 größten Städte in Deutschland zu den Teureren.
Um in Erfahrung zu bringen, ob und wie sich die in der Bürgerschaft Bremen und Stadtbürgerschaft Bremerhaven vertretenen politischen Parteien für uns Haus- und Grundeigentümer in der kommenden Wahlperiode engagieren wollen, werden wir den Parteien in den kommenden Wochen Wahlprüfsteine zukommen lassen. Die Antworten werden wir rechtzeitig vor der Bürgerschaftswahl in unserem Mai-Magazin veröffentlichen.
Falls Sie Anregungen für unsere Wahlprüfsteine oder Fragen an die Parteien haben, lassen Sie es uns gerne wissen.
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Gastkommentar von Dr. Kai H. Warnecke - Februar 2019
Um-Steuern
Seit der Veröffentlichung der Vorschläge von Bundesfinanzminister Olaf Scholz für eine neue Grundsteuer wurde die politische Debatte über diese Reform kräftig angeheizt. Auslöser war, dass das Finanzministerium einen Vorschlag erarbeitet hat, der so komplex ist, dass bis zu 25 Prozent der Grundsteuereinnahmen von derzeit 12 Milliarden Euro allein für die Kosten der Finanzverwaltung verloren gingen. Angesichts von 740 Milliarden Euro Steuergesamteinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen im vergangenen Jahr erscheint die Debatte langsam absurd. Muss man wirklich tausende neue Finanzbeamte einstellen, um weniger als zwei Prozent des Gesamtsteueraufkommens zu erheben? Da der Vorschlag von Minister Scholz überdies zu Steigerungen der Grundsteuer gerade in städtischen Gebieten führen könnte, forderte die bereits im Europawahlkampf stehende Bundesjustizministerin Barley prompt ein Verbot der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter. Mit einer gerechten Erhebung hätte diese einseitige Belastung der Eigentümer nichts mehr zu tun.
Wichtig ist vor allem, dass die Kommunen, welche die Grundsteuereinnahmen erhalten, handlungsfähig bleiben. Denn nur mit kommunaler Infrastruktur bleiben unsere Städte und Gemeinden für uns Eigentümer und unsere Mieter lebenswert. Das Grundsteueraufkommen der Kommunen könnte Olaf Scholz jedoch einfach direkt aus seiner Portokasse zahlen. Denn allein die überschüssigen Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer betrugen 2017 mehr als zehn Milliarden Euro. Mit einem Um-Steuern weg von der Grundsteuer hin zur Einkommensteuer wäre allen geholfen.
Klartexte aus dem Jahr 2018
Was hat uns das Jahr 2018 bisher beschert? - Dezember 2018
Weihnachten steht vor der Tür und ein neues Jahr ist in Sicht
Die ersten Spekulatius und Lebkuchen haben den meisten von uns ja schon im Oktober gemundet. Nun beginnt die Adventszeit und bis nach den Festtagen sind die kulinarischen Versuchungen schon eine Herausforderung.
Was hat uns das Jahr 2018 bisher beschert? In Berlin hat man lange gebraucht, bis die alte „GroKo“ auch wieder die neue „GroKo“ wurde. Aber die gegenseitigen Befindlichkeiten sind noch nicht überwunden, so dass konstruktive Regierungsarbeit bisher nur in Ansätzen spürbar ist. Es gibt aus dem Justizministerium den Entwurf für ein Mietrechtsanpassungsgesetz, welches uns private Eigentümer nicht viel Gutes bescheren wird. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat rechtzeitig zu Weihnachten seine Überlegungen zur Grundsteuerreform vorgelegt.
Da haben wir als Haus & Grund Organisation noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten, damit die Vermietung nicht eines Tages zu einem Zuschussgeschäft wird. Das Thema Bauen und Wohnen muss bei der Bundesregierung nun endlich den richtigen Stellenwert erhalten. Schon seit Jahren sind die wichtigen Fragen nach genug Wohnraum, bezahlbaren Mietund Heizkosten und dem Bürokratiestau beim Bau nur Anhängsel irgend eines Ministeriums. Die Wohnbaupolitik geht zurzeit beim Innen- und Heimatminister Horst Seehofer völlig unter. Er scheint als Bauminister überfordert und setzt bisher keine Impulse. Vielleicht ändert sich das ja, wenn er die Bürde seines Amtes als CSU Vorsitzender im nächsten Jahr hinter sich lassen kann.
Auch in Bremen und Bremerhaven stehen die Parteien und Wählerinitiativen in den Startlöchern. Am 26. Mai 2019 wird gewählt und natürlich wollen wir den Parteien wieder auf den Zahn fühlen. Wenn Sie Anregungen für unsere Wahlprüfsteine haben, lassen Sie es uns wissen. Die Antworten der Parteien und Spitzenkandidaten werden wir rechtzeitig vor der Wahl in unserem Magazin Ausgabe Mai veröffentlichen.
Wir wünschen Ihnen ein wunderbares Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Lieben. Kommen Sie gut in das neue Jahr und bleiben Sie uns treu!
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Dipl. Ing. Andreas Schemmel, Vorsitzender
Heinrich Schnaue, stellv. Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
PS: Auch eine Haus & Grund Mitgliedschaft kann als Weihnachtsgeschenk Freude bereiten!
Ergebnisbericht vorgelegt - November 2018
Wenig Vision für Haus- und Grundeigentümer bei der Zukunftskommission
Am 15. Oktober 2018 hat die von Bürgermeister Dr. Carsten Sieling einberufene Zukunftskommission ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Ergebnisse dieses für den Steuerzahler kostenträchtigen Arbeitskreises sind ernüchternd.
Abgesehen davon, dass die Beteiligung der privaten Eigentümer offensichtlich nicht gewünscht war, beschränkt sich der Ergebnisbericht vorwiegend auf Allgemeinplätze. Inhaltlich wurde nicht mehr erarbeitet, als durch eine funktionierende Verwaltung schon längst auf dem Tisch liegen müsste.
So kurz vor der Bürgerschaftswahl stellt sich für den neutralen Betrachter die Frage, ob mit der Arbeit der Zukunftskommission auf Steuerzahlerkosten hastig die Parteiprogramme der regierenden Fraktionen mit Inhalt gefüllt werden sollten. Stadtentwicklung bedeutet nicht nur die Konzentration auf Neubauten, sondern auch die Unterstützung und Förderung des Immobilienbestandes. Hier ist nicht allein die Kommunikation mit Mietern, sondern insbesondere auch mit selbstnutzenden und vermietenden Eigentümern der Immobilien gefragt.
Die Politik kann von den privaten Eigentümern kein soziales Engagement erwarten, wenn sie mit immer neuen gesetzlichen Vorgaben die Axt an den Stamm des sozialen Mietrechts angelegt. Das künstliche Niedrighalten der Mieten durch Mietpreisbremsen und Kappungsgrenzenverordnungen, bei steigenden Bau – und Instandhaltungskosten, verhindert Investitionen in den Immobilienbestand. Hier muss mit einer vernünftigen Politik gegengesteuert werden. 80,6 Prozent der Wohnungen sind im Eigentum von Privatpersonen und 60 Prozent der Mietwohnungen werden von Privatpersonen zur Verfügung gestellt. Diese Zahlen sprechen Bände und verdeutlichen, dass es nicht genügt, allein die Wohnungsbaugesellschaften anzusprechen und den Großteil der Bewohner und derer, die Wohnraum zur Verfügung stellen, außer Acht zu lassen.
Ihr Ingmar Vergau
Geschäftsführer Haus & Grund Bremen e.V.
Kein Mietspiegel für Bremen? - Oktober 2018
Warum Bremen aus Sicht von Joachim Lohse keinen Mietspiegel bekommen darf
Bremen ist die einzige deutsche Großstadt mit mehr als einer halben Million Einwohnern, die keinen Mietspiegel hat. Die Baubehörde verzichtet bewusst auf einen Preisvergleich, weil sie befürchtet, dass mehr Markttransparenz zu Mietensteigerungen führen wird. Immer wieder wird nicht nur von Haus & Grund ein qualifizierter Mietspiegel für Bremen eingefordert, um für Mieter und Vermieter endlich einen Überblick zu schaffen, wie hoch die Kaltmieten in den einzelnen Stadtteilen wirklich sind.
Ohne Mietspiegel wird wild spekuliert und von manchen Politikern, die es eigentlich besser wissen müssten, behauptet, dass es in den letzten Jahren auch in unserer Stadt zu nicht gerechtfertigten gewaltigen Mietsprüngen gekommen ist. Bausenator Joachim Lohse (Grüne) hat nun auf Nachfrage des Weser-Kuriers klargestellt, dass Bremen sich gezielt gegen die Erstellung eines Mietspiegels ausspricht. Offensichtlich sind dafür nicht nur die für die Erstellung erforderlichen finanziellen Aufwendungen der Grund.
Bausenator Lohse, die Grünen und auch weite Teile der SPD befürchten, dass mehr Markttransparenz nicht in erster Linie den Mietern nütze, und das geht natürlich nicht. Auch unser Bausenator ist zu der Erkenntnis gekommen, dass es in Bremen viele kleinere private Vermieter gebe, die Mieten seltener erhöhen und oft auf langfristige Verträge setzen würden als die gewerbliche Wohnungswirtschaft. Übersetzt heißt das doch wohl, die Bremer Regierungskoalition will die vielen privaten Vermieter weiter dumm halten und durch Verschleierung der tatsächlichen Marktlage gar nicht erst auf die Idee bringen, ihre Mieten einmal zu überprüfen.
Aufgrund der ständig steigenden Modernisierungs- und Instandhaltungskosten brauchen auch die privaten Vermieter eine ausreichende Rendite. Sonst sind sie eines Tages nicht mehr in der Lage, ihre Wohnungen, die dringend für die Wohnraumversorgung notwendig sind, in einem zeitgemäßen Zustand zu erhalten.
Die gewerbliche Wohnungswirtschaft braucht keinen Mietspiegel. Ihnen genügen die Mietwerte aus ihren eigenen Beständen, um regelmäßig die Mieten anzupassen. Man braucht eigentlich nur einmal nach Bremerhaven zu schauen. Haus & Grund und der Mieterverein setzen sich regelmäßig zusammen und analysieren die Mietenentwicklung.
Das Ergebnis: Ein Mietspiegel, der von allen Seiten anerkannt wird und nicht dazu geführt hat, dass die privaten Vermieter ihre Mieten unangemessen erhöht haben. Wer auf der einen Seite eine Mietpreisbremse einführt und dann nicht für Markttransparenz sorgt, der handelt aus meiner Sicht unsozial. Über immer mehr Politikverdrossenheit darf man sich dann nicht mehr wundern.
Ihr Heinrich Schnaue
Vorsitzender Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
Entlastung der Immobilienkäufer - September 2018
Nebenkosten beim Immobilienkauf senken!
Bundesjustizministerin Katarina Barley prüft derzeit, wie sie privaten Immobilieneigentümern die Lust am Vermieten weiter verderben kann. U. a. plant sie, das Bestellerprinzip auch auf Immobilienkäufe zu übertragen. Demnach müsste die Maklerkosten künftig derjenige tragen, der den Makler beauftragt hat.
Für den Bereich der Wohnungsvermietung wurde dieses Bestellerprinzip von der Vorgängerregierung bereits im Jahre 2015 eingeführt. Katarina Barley verkauft ihren Vorschlag als spürbare Entlastung der Immobilienkäufer von Kaufnebenkosten. Doch wie dürfte es in der Realität aussehen?
Bereits die Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnraumvermietung wurde als der große Gewinn für die Mieter verkauft. Nach einer Zeit der Verunsicherung sind mittlerweile die Auftragszahlen für die Makler wieder gestiegen. Die Courtage wird nun von den Vermieterinnen und Vermietern getragen, doch in der Regel vorher in die Miete eingepreist. Denn selbstverständlich sind Vertriebskosten über die zu erzielenden Mieten abzudecken.
Das machen auch die großen Wohnungsgesellschaften wie Gewoba und Co. nicht anders. Schließlich muss das eigene Personal auch aus den Mieteinnahmen bezahlt werden. Nach kruder, und wieder nur Symbolpolitik nun die Idee, eine gleiche Regelung auch für den Immobilienverkauf über Makler gesetzlich zu regeln.
In der heutigen Marktlage können und werden die Verkäufer die Maklergebühr schlicht und ergreifend auf den Kaufpreis aufschlagen. Die Dummen sind dann am Ende die Käufer, denn der erhöhte Kaufpreis führt natürlich auch zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Die Kaufnebenkosten werden nicht sinken, sondern steigen.
Unsere Finanzsenatorin wird sich freuen und sicher nicht als Ausgleich die Grunderwerbsteuer senken. Eine Reform zur Senkung der Nebenkosten ist ein sinnvolles Vorhaben, um den Erwerb von Wohneigentum flächendeckend zu fördern. Doch dafür bedarf es anderer Ansätze.
Unser Verband spricht sich schon lange dafür aus, die Grunderwerbsteuer abzuschaffen und Preisabsprachen bei den Maklerprovisionen zu unterbinden. Bevor die Politik das Bestellerprinzip auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien vorschreibt, sollte sie vor der eigenen Tür kehren und auf die Grunderwerbsteuer verzichten, zumindest hohe Freibeträge für Selbstnutzer einführen. Angesichts sprudelnder Steuerquellen ist dies ohne nennenswerte Belastung der öffentlichen Haushalte möglich.
In Bremen beträgt der Grunderwerbsteuersatz derzeit 5 %. Bei einen Kaufpreis für ein neues Reihenhaus in Höhe von rd. Euro 300.000 ergibt sich durch einen Verzicht ein Einsparpotential von immerhin Euro 15.000. Viel Geld für eine junge Familie, die sich gerne in Bremen oder Bremerhaven den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen und so auch etwas für die eigene Altersvorsorge beitragen will.
Ihr Bernd Richter
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Entlastung der Immobilienkäufer - September 2018
Nebenkosten beim Immobilienkauf senken!
Bundesjustizministerin Katarina Barley prüft derzeit, wie sie privaten Immobilieneigentümern die Lust am Vermieten weiter verderben kann. U. a. plant sie, das Bestellerprinzip auch auf Immobilienkäufe zu übertragen. Demnach müsste die Maklerkosten künftig derjenige tragen, der den Makler beauftragt hat.
Für den Bereich der Wohnungsvermietung wurde dieses Bestellerprinzip von der Vorgängerregierung bereits im Jahre 2015 eingeführt. Katarina Barley verkauft ihren Vorschlag als spürbare Entlastung der Immobilienkäufer von Kaufnebenkosten. Doch wie dürfte es in der Realität aussehen?
Bereits die Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnraumvermietung wurde als der große Gewinn für die Mieter verkauft. Nach einer Zeit der Verunsicherung sind mittlerweile die Auftragszahlen für die Makler wieder gestiegen. Die Courtage wird nun von den Vermieterinnen und Vermietern getragen, doch in der Regel vorher in die Miete eingepreist. Denn selbstverständlich sind Vertriebskosten über die zu erzielenden Mieten abzudecken.
Das machen auch die großen Wohnungsgesellschaften wie Gewoba und Co. nicht anders. Schließlich muss das eigene Personal auch aus den Mieteinnahmen bezahlt werden. Nach kruder, und wieder nur Symbolpolitik nun die Idee, eine gleiche Regelung auch für den Immobilienverkauf über Makler gesetzlich zu regeln.
In der heutigen Marktlage können und werden die Verkäufer die Maklergebühr schlicht und ergreifend auf den Kaufpreis aufschlagen. Die Dummen sind dann am Ende die Käufer, denn der erhöhte Kaufpreis führt natürlich auch zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Die Kaufnebenkosten werden nicht sinken, sondern steigen.
Unsere Finanzsenatorin wird sich freuen und sicher nicht als Ausgleich die Grunderwerbsteuer senken. Eine Reform zur Senkung der Nebenkosten ist ein sinnvolles Vorhaben, um den Erwerb von Wohneigentum flächendeckend zu fördern. Doch dafür bedarf es anderer Ansätze.
Unser Verband spricht sich schon lange dafür aus, die Grunderwerbsteuer abzuschaffen und Preisabsprachen bei den Maklerprovisionen zu unterbinden. Bevor die Politik das Bestellerprinzip auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien vorschreibt, sollte sie vor der eigenen Tür kehren und auf die Grunderwerbsteuer verzichten, zumindest hohe Freibeträge für Selbstnutzer einführen. Angesichts sprudelnder Steuerquellen ist dies ohne nennenswerte Belastung der öffentlichen Haushalte möglich.
In Bremen beträgt der Grunderwerbsteuersatz derzeit 5 %. Bei einen Kaufpreis für ein neues Reihenhaus in Höhe von rd. Euro 300.000 ergibt sich durch einen Verzicht ein Einsparpotential von immerhin Euro 15.000. Viel Geld für eine junge Familie, die sich gerne in Bremen oder Bremerhaven den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen und so auch etwas für die eigene Altersvorsorge beitragen will.
Ihr Bernd Richter
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Grundsteuerbelastung - Juli/August 2018
Die Grundsteuerbelastung für Familien in Bremen und Bremerhaven ist weitaus höher als im Durchschnitt aller Großstädte
In diesem Jahr hat Haus & Grund die Belastung einer Familie durch die Grundsteuer B in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland vom Institut der Wirtschaft in Köln untersuchen lassen. Für diesen Vergleich wurde die jährliche Grundsteuer einer Musterfamilie, bestehend aus vier Personen, die in diesen Städten wohnt, herangezogen.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Steuerlast, die Mieter und Eigentümer tragen müssen, je nach Wohnort um mehrere Hundert Euro jährlich variiert. Ein Vierpersonenhaushalt zahlt z.B. in Gütersloh – Rang 1 – im Durchschnitt 323 Euro im Jahr an Grundsteuer B. Am meisten muss in Witten – Rang 100 – berappt werden. Hier beträgt die Grundsteuerlast 771 Euro. Wo haben sich nun Bremen und Bremerhaven angesiedelt?
Zunächst erfreulich, die letzten Plätze haben diesmal andere Städte belegt. In Bremen – Rang 90 – sind von einer vierköpfigen Familie im Durchschnitt 589 Euro jährlich zu zahlen. In Bremerhaven ist es noch etwas billiger. Hier beträgt die Grundsteuerbelastung 546 Euro. Das entspricht dem Rang 82. Die Ergebnisse dieser Studie sollen die Grundlage für weitere Diskussionen im Bund, den Ländern und den verschiedenen Städten sein.
Mieter wie Eigentümer haben ein Recht darauf, dass ihnen ihre jeweilige Kommune die unterschiedliche Steuerlast erklärt, vor allem, was aus den Grundsteuereinnahmen alles finanziert wird. Darüber darf auch in Bremen und Bremerhaven noch immer gerätselt werden. Straßen, Wege, Grünanlagen sind in einem katastrophalen Zustand. Die Straßenreinigung lässt sehr zu wünschen übrig, so dass in manchen Wohnstraßen erst nach mehrmaligen nachhaken der Anlieger – wenn man Glück hat - Unfallgefahren durch Laub- oder Eisglätte beseitigt werden.
Ich bin gespannt, wann das nächste Mal von den Regierungsverantwortlichen die Einführung einer Straßenreinigungsabgabe ins Spiel gebracht wird. Vermutlich spätestens nach der Bürgerschafts- und Stadtverordnetenwahl im nächsten Jahr. Rekordeinnahmen und weiter zerfallene Infrastruktur. Das passt nicht zusammen. Schon hören wir in Bremen von den größeren Handlungsspielräumen ab 2020. Dann fließen ja bekanntlich mehr Bundesmittel in unseren klammen Landeshaushalt. Bleibt zu hoffen, dass die Mehreinnahmen nicht in sinnlose Prestigeobjekte fließen, sondern auch dazu eingesetzt werden, das Wohnen in unseren beiden Städten wieder attraktiver zu machen.
Ihr Dipl. Ing. Andreas Schemmel
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Vermietung von Ferienwohnungen in Bremen - Juni 2018
Bremen will die Vermietung von Ferienwohnungen einschränken und schießt dabei wieder einmal mit Kanonen auf Spatzen
Die rot-grüne Koalition plant, die Nutzung von Airbnb in Bremen und Bremerhaven stark einzuschränken. Darüber hinaus sollen Wohnungseigentümer zukünftig zur Vermietung bei Leerstand verpflichtet werden.
Dazu muss man wissen, dass keine belastbaren Zahlen der Wohnungen in Bremen vorliegen, die tatsächlich von Vermietern als Ferienwohnungen angeboten werden. Die bisher angenommene Zahl von 400-500 Wohnungen darf bezweifelt werden. Die kursierenden Zahlen zur Vermietung an Touristen basieren in der Regel auf Angaben verschiedener Internetportale und sind in vielen Fällen irreführend. Nicht jedes Angebot führt tatsächlich zu einer Vermietung oder gar zu einer möglichen Zweckentfremdung.
400 - 500 Wohnungen von insgesamt rund 316.000 Wohnungen auf dem bremischen Wohnungsmarkt, die angeblich dem Mietwohnungsmarkt entzogen werden, sind gerade ca. 0,1 % der Wohnungen in ganz Bremen. Hierfür eine gesetzliche Regelung oder eine Verordnung zu schaffen, die massiv in die Grundrechte aller Wohnungseigentümer eingreift, ist absurd. Eine entsprechende Überreglementierung deutet auf unerträglichen populistischen Aktionismus hin, der Einzelfälle zu Lasten der Freiheitsrechte der Bürger reglementiert und diese damit beschränkt. „Bei einem Zweckentfremdungsgesetz handelt es sich wieder um ein ordnungspolitisches Mittel, mit dem in den Wohnungsmarkt und in die Rechte der Eigentümer von Immobilien eingegriffen wird.
Wie bereits von Haus & Grund bei der Mietpreisbremse bemängelt wurde, ist auch hier deutlich darauf hinzuweisen, dass Ordnungspolitik keine einzige neue Wohnung schafft. Die Richtigkeit dieser Feststellung wird durch die Erfolglosigkeit der Mietpreisbremse im Hinblick auf ihre erwartete Funktion zum Schaffen neuen Wohnraums belegt. Zudem bedeutet die Einführung eines Zweckentfremdungsgesetzes Verwaltungsaufwand, der wieder Geld kostet.
Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass Zweckentfremdungsgesetze einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen, aber eine präventive Wirkung nie erreicht wurde. Private Eigentümer außerdem zu zwingen, langfristige kostenträchtige Mietverhältnisse einzugehen und im Zweifel draufzuzahlen, weil eine teure Instandsetzung oder Modernisierung notwendig wird, ist grotesk und gefährdet meines Erachtens die Solvenz unbescholtener Bürger. Haus & Grund Bremen lehnt eine Zweckentfremdungsregulierung ab. Hier wird wieder einmal mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Wohnungsengpässe lassen sich nur durch eine vernünftige Baulandpolitik und eine Reduzierung überzogener Baustandards abbauen.
Ihr Ingmar Vergau
Geschäftsführer Haus & Grund Bremen e.V.
Grundsteuer zukunftsfest reformieren - Mai 2018
Die „neue“ Grundsteuer darf das Wohnen nicht verteuern
Karlsruhe hat, wie zu erwarten war, dem Gesetzgeber in Sachen Grundsteuer die Rote Karte gezeigt. Jetzt gilt es, die Grundsteuer schnell und zukunftsfest zu reformieren.Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt allerdings davor, das Wohnen durch eine verkehrswertbezogene Grundsteuerreform zu verteuern. Haus & Grund Präsident Kai Warnecke erinnerte die Politik an ihr Versprechen, dass eine Reform unterm Strich keine höhere Steuerbelastung für die Bürger mit sich bringen dürfe. Eine zügige und rechtssichere Reform ist aus Sicht unseres Verbandes nur mit einer rein flächenbasierten Grundsteuer denkbar.
35 Millionen Immobilien können nicht in dem vom Verfassungsgericht vorgegebenen Zeitraum von fünf Jahren neu bewertet werden. Wer hier etwas anderes propagiert, hat nicht viel Ahnung von der Materie. Bei einer verkehrswertabhängigen Grundsteuerberechnung wären regelmäßige Neubewertungen der Immobilien notwendig. Das hat in der Vergangenheit nicht geklappt und wird auch in Zukunft nicht funktionieren.
Deshalb sollte die Politik von einer verkehrswertbasierten Reform die Finger lassen. Vernünftig und für jeden Steuerzahler nachvollziehbar ist nur, wenn zukünftig ausschließlich die Grundstücks- und Gebäudefläche mit einem festen Multiplikator zur Grundlage der Besteuerung gemacht wird. Eine solche Reform ist einfach und gerecht, weil sie den Aufwand für die gemeindliche Infrastruktur wiedergibt.
Eine auf Verkehrswerte basierende Grundsteuer ist keine Lösung. Sie wäre mit vielen rechtlichen und praktischen Unwägbarkeiten verbunden und würde das Wohnen in vielen Gegenden Deutschlands extrem verteuern, wie eine Untersuchung unseres Verbandes nachweisen konnte. Bleibt zu hoffen, dass die Bremer Finanzsenatorin Karoline Linnert diese Tatsache auch endlich einmal zur Kenntnis nimmt. Während nach dem Verfassungsgerichtsurteil immer mehr Bundesländer von dem bisher von der Mehrheit favorisierten „Verkehrswertmodell“ abrücken, hat sie sich noch vor wenigen Tagen als stramme Befürworterin geoutet.
Ihr Bernd Richter
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Nachhaltige Alternativen zu Dieselfahrverboten - April 2018
Wird ein Albtraum Realität – Fahrverbote in Bremen?
Im vergangenen Jahr lagen die in Bremen gemessenen Stickoxidwerte knapp unter den zulässigen Grenzwerten. Dies kann in diesem Jahr – je nach Wetterlage – schon wieder ganz anders aussehen.Giftiges Stickoxid kann schwere Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen. Dies gilt es selbstverständlich zu verhindern. Allerdings sind für den Ausstoß nicht nur die alten Diesel PKWs verantwortlich, die immerhin bis vor kurzem noch als besonders umweltfreundlich galten. Auch die Industrie, der öffentliche Personennahverkehr, die Binnenschiffe auf der Weser und viele weitere Quellen tragen zu diesem Problem bei.
Der neue Verkehrsminister Andreas Scheuer will sich nicht der Kumpanei mit der Autoindustrie verdächtig machen und sagt: Fahrverbote könnten nur durch die Mitarbeit der Autoindustrie verhindert werden. Doch was soll uns das sagen? Die Dieselfahrenden Steuerzahler haben keine Schuld an dieser Situation, so Scheuer. Wer in gutem Vertrauen in Industrie und Politik sein Fahrzeug gekauft hat, darf jetzt nicht die Zeche zahlen müssen. Damit räumt unser neuer Verkehrsminister zumindest eine Mitschuld am derzeitigen Diesel-Chaos ein.
Doch was tut die Politik nun? Es wird schon über Ausnahmeregelungen für den ÖPNV, Handwerksbetriebe und Zulieferer nachgedacht. Doch was ist mit den Dieselfahrern, die als Kunden in unserer Innenstadt dringend benötigt werden. Was ist mit den vielen Pendlern, die in der Innenstadt arbeiten und sich auf die lange propagierte Umweltfreundlichkeit ihrer Fahrzeuge verlassen haben?
In der gegenwärtigen Situation der „allgemeinen Verunsicherung“ würden nur noch 13 % aller PKW-Käufer einen Diesel wählen. Das gefährdet die von der Bundesregierung gesteckten Ziele zur CO2-Reduzierung. Dieselfahrzeuge produzieren von diesem Umweltgift nun einmal erheblich weniger als die nun in der Käufergunst gestiegenen „Benziner“. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass Fahrverbote nur als letztes Mittel anzusehen sind, wenn alle anderen möglichen Maßnahmen nicht greifen. Daran muss sich nun die Politik messen lassen und möglichst schnell Alternativen entwickeln. Nur über das Thema zu reden reicht nicht mehr. Wir Bürger erwarten zu Recht nachhaltige Alternativen zu Dieselfahrverboten.
Ihr Heinrich Schnaue
Vorsitzender Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
Alle Jahre wieder! Ein Mietspiegel für Bremen - März 2018
Ein Mietspiegel für Bremen - kommt er, oder kommt er nicht?
Alle Jahre wieder flammt das Thema Mietspiegel auf und verschwindet dann wieder in irgendwelchen Schubladen der Bürgerschaftsfraktionen. Die einen, so auch Haus & Grund, fordern die dringend notwendige Transparenz über das tatsächliche ortsübliche Mietniveau in Bremen ein. Die anderen sehen in einem Mietspiegel „Teufelswerk“ und befürchten, dass den vielen kleinen privaten Vermieterinnen und Vermieter vielleicht klar wird, dass sie zu billig vermieten und auch mal eine Mieterhöhungen aussprechen könnten.Bisher fühlen sich viele Akteure berufen über explodierende Mieten zu sprechen und beziehen sich dabei auf wilde Erhebungen auf Basis von Angebotsmieten für die Neu- oder gar Erstvermietung von neu erstellten Wohnungen. Diese Erhebungen sind jedenfalls das Geld was sie kosten nicht wert und spiegeln in keiner Weise das tatsächliche Mietniveau wieder.
Transparenz kann nur ein qualifizierter Mietspiegel bringen, der übrigens aus meiner Sicht ein absolutes „Muss“ ist, wenn man, wie in Bremen geschehen, mal auf die schnelle eine Kappungsgrenzenverordnung (ab 01.09.2014), oder eine Mietpreisbremse (ab 01.12.2015) einführt. Unserem Verband ist es noch immer ein Rätsel, wie seinerzeit angebliche Mietpreisexplosionen ohne konkretes Datenmaterial begründet wurden. Kaffeesatzleserei hilft jedenfalls in der Wohnungspolitik nicht weiter.
Die Bundestagswahl liegt ja nun schon einige Monate zurück. In den Koalitionsverhandlungen der GroKo - die Mitgliederbefragung der SPD war zum Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen - wurde wider besseren Wissens eine Verschärfung der Mietpreisbremse sowie engere Regeln für qualifizierte Mietpreisspiegel vereinbart. Ich nenne das mal reine Symbolpolitik. Werden diese Vereinbarungen umgesetzt, wird auch Bremen nicht mehr um die Erstellung eines - zugegeben nicht billigen - Mietspiegels herumkommen.
Zur Erinnerung: Bremen ist die einzige der 25 größten deutschen Städte, die sich bisher gegen einen Mietspiegel entschieden hat. Private Vermieter erwarten Markttransparenz. Sie brauchen diese Transparenz für ihre Vermietungsentscheidungen, für Entscheidungen über notwendige Investitionen die ja aus den Mieteinnahmen finanziert werden müssen, für Entscheidungen über Mietanpassungen die auch ohne teure Mietwertgutachten oder Gerichtsentscheidungen Bestand haben sollen. Private Vermieter gehören in ihrer überwiegenden Mehrheit - das ist auch den meisten Politikern bewusst - nicht zu den sogenannten „Miethaien“. Der Mieterschutzbund gehört ebenfalls zu den Befürwortern eines Mietspiegels.
Der Mieterverein Bremen schweigt eher und ist eigentlich dagegen. Von den in der Bürgerschaft vertretenen Parteien hat sich bisher nur die FDP für mehr Markttransparenz ausgesprochen. Wir dürfen gespannt sein was passiert, wenn die Koalitionsvereinbarung tatsächlich umgesetzt wird. Dann wird der Bremer Mietspiegel wohl nicht mehr in irgendeiner Schublade versteckt gehalten werden können.
Ihr Dipl. Ing. Andreas Schemmel
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Grunderwerbsteuerbefreiung für junge Familien - Februar 2018
Junge Familien beim Kauf von selbstgenutzten Wohneigentum unterstützen!
Bremen und Bremerhaven gehören seit wenigen Jahren wieder zu den wachsenden Städten. Das ist auf der einen Seite positiv, erfordert aber auch angesichts der Wohnungsengpässe und der daraus resultierenden Preissteigerungen eine intelligente Wohnungsbaupolitik.Immer neue, teure Baustandards, steigende Grundstückspreise und Baukostensteigerungen, die erheblich über den Steigerungen des Verbraucherpreisindex liegen, machen es insbesondere jungen Familien, die noch nicht zu den Spitzenverdienern zählen, zunehmend schwerer, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Da hilft es leider auch nicht, dass das Zinsniveau für Baukredite nach wie vor sehr niedrig ist. Ohne entsprechendes Eigenkapital gibt es kein Geld von den Banken.
Eine schuldenfreie Immobilie ist eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge, zumal jede weitere Absenkung des Rentenniveaus die Gefahr, in die Falle der Altersarmut abzurutschen, erhöht. Hier entsprechende Förderprogramme zu entwickeln, ist eine gute Investition für unsere Städte. Die rot-grüne Regierungskoalition plant eine spezielle Förderung für diese Zielgruppe. Profitieren sollen davon nicht nur die Bauwilligen, sondern auch die Stadtteile mit starken sozialen Belastungen. Das bereits im nächsten Doppelhaushalt verankerte Programm ist bestimmt für diejenigen, die erstmals eine neu errichtete Immobilie zum Selbstbezug erwerben oder neuen Wohnraum in ehemaligen Gewerbeimmobilien schaffen, minderjährige Kinder haben und in einem Stadtteil mit starker sozialer Belastung kaufen. Sie sollen nach den Plänen der Koalition die Grunderwerbsteuer - im Land Bremen 5 % des Kaufpreises -, die Notar- und Gerichtskosten und möglicherweise auch die Baugenehmigungsgebühren erstattet bekommen.
Allerdings soll die Förderung begrenzt werden auf Immobilien, deren Preis 330.000 Euro nicht überschreitet. Mit diesem Programm soll, so Jürgen Pohlmann, baupolitischer Sprecher der SPD, mehr Gerechtigkeit geschaffen werden. Für Haus & Grund sind diese Förderansätze ein Schritt in die richtige Richtung, zumal unser Verband schon seit Jahren eine Grunderwerbsteuerbefreiung für junge Familien fordert. Doch ist angesichts der noch immer stark ansteigenden Immobilienpreise eine Deckelung auf einen Preis von 330.000 Euro gerecht? Ist es gerecht, dass nur der Bau oder der Kauf von Immobilien in Stadtteilen mit starker sozialer Belastung gefördert werden soll? Welcher Stadtteil gehört dazu und welcher nicht? Auch in Habenhausen, Borgfeld oder Oberneuland würden gerne die jungen Menschen, die hier aufgewachsen sind, eine Immobilie in ihrem sozialen Umfeld erwerben. Sie sind allerdings aufgrund der Preisentwicklung zu häufig gezwungen, auf das Umland auszuweichen und zahlen zukünftig ihre Steuern an ihren neuen Wohnorten.
Aus Haus & Grund Sicht muss hier noch kräftig nachgebessert werden, um wirklich ein rundes Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Vor allem, es finanziert sich im Laufe der Jahre durch den Bevölkerungszuwachs über die Steuereinnahmen von selbst. Das ist dann auf Neudeutsch eine klassische Win-Win-Situation.
Ihr Bernd Richter
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.