Grunderwerbsteuersenkung bei Ersteigentum?

Austausch vom Steuerzahlerbund und Haus & Grund Bremen

Zu einem intensiven Austausch zwischen dem Vorstand des Steuerzahlerbundes Niedersachsen und Bremen und dem Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. trafen sich Anfang September der Landesvorsitzende, Thomas Trenz, und der Geschäftsführer Ingmar Vergau mit dem Bremischen Vorstand des Steuerzahlerbundes, Carl Kau.

Neben der Frage der Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer tauschten sich die beiden Verbände unter anderem über eine notwendige Absenkung der Grunderwerbsteuer aus. Der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. und Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V. halten eine steuerliche Entlastung beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums für dringend geboten. Die Verbände sind sich darüber einig, dass von einem vergünstigten Grunderwerbsteuersatz insbesondere junge Familien profitieren würden, die wegen der deutlich gestiegenen Finanzierungs- zinsen und Materialkosten gegenwärtig nicht in der Lage sind, Wohneigentum zu erwerben.

Erlass der Grunderwerbsteuer für junge Familien?

Wohneigentum ist ein elementarer Bestandteil der privaten Altersvorsorge. Gleichzeitig könnten diese Familien aktuell belegte Mietwohnungen freigeben, wodurch letztlich auch der Mietwohnungsmarkt entspannt würde. Am sinnvollsten wäre es laut Kau daher sogar, den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums gänzlich von der Grunderwerbsteuer zu befreien – etwa durch einen großzügigen Freibetrag. Bei einem Erwerb einer Immobilie mit einem realistischen Preis von 400.000,- Euro würden den jungen Familien, bei einem vollständigen Erlass der Grunderwerbsteuer, bei der bis Endes des Jahres bestehenden Grunderwerbsteuerbelastung in Höhe von 5 % 20.000,- Euro mit der ab 01.01.2025 vom rot-rot-grünen Senat angedachten 10 %igen Erhöhung sogar 22.000,- Euro erspart werden und für andere Investitionen zur Verfügung stehen.

Grunderwerbsteuererhöhung 2025

Statt der wünschenswerten Senkung oder Befreiung von der Grundsteuer plant der Senat den Grunderwerbsteuersatz ab 2025 von 5 Prozent auf 5,5 Prozent zu erhöhen. Man erwarte laut einer Pressemitteilung des Senats dadurch mögliche Mehreinnahmen von fünf Millionen Euro in 2025 und jeweils zehn Millionen Euro in 2026/27. „Bürgermeister Bovenschulte und die übrigen Regierungsmitglieder werden nicht müde, wieder darauf hinzuweisen, dass preisgünstige Wohnungen in Bremen Mangelware sind. Wer trotz immer neuer Anforderungen an die Baustandards und steigender Instandsetzungs- und Modernisierungskosten Zurückhaltung bei den Mietanpassungen fordert, muss mit gutem Beispiel vorangehen und nicht selbst zum Preistreiber bei den Wohnkosten werden. Im Gegenteil, der Senat sollte nach Entlastungmöglichkeiten für Kauf- und Bauwillige sorgen“, fordert Trenz.

„Eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5,5 % lockt junge leistungswillige Familien nicht nach Bremen, um hier sesshaft zu werden und in Bremen die hier dringend benötigte Einkommensteuer zu zahlen. Hier sollte sich der Bremer Senat ein Beispiel an Ländern wie Bayern nehmen, die mit jeweils 3,5 % Grunderwerbsteuer gut leben können“, fordert Carl Kau als Vorstandsmitglied des Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V.