Brandschaden durch Nachbarn
Wer haftet und wer zahlt?
Grundsätzlich gilt: Der Verursacher eines Brandschadens ist laut § 823 BGB haftbar. Ihr Nachbar muss also für den Schaden aufkommen, wenn er den Brand vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. In der Praxis ist die Haftungsfrage jedoch nicht immer eindeutig. Bei nachweisbarem Verschulden haftet der Nachbar. Bei fehlendem Verschulden kann der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch greifen. Bei technischen Defekten hängt die Haftung von den Umständen ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch
Beachten Sie, dass auch ohne Verschulden eine Haftung auf Grundlage des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs bestehen kann. Das aktuelle Urteil zu übergreifendem Brand (OLG Hamm, Az.: 24 U 113/12) hat dies bekräftigt. Die Entschädigungssumme wird dabei so festgelegt, als hätte der Schaden nicht stattgefunden, was in der Regel zu einem Ausgleich in Höhe des Zeitwerts führt. Grundlage hierfür ist § 906 Absatz 2 Satz 2 BGB.
Neuwert und Zeitwert: ein wichtiger Unterschied
Der Neuwert entspricht dem Betrag, der nötig ist, um einen gleichartigen neuen Gegenstand zu erwerben. Der Zeitwert hingegen berücksichtigt die Abnutzung und das Alter des Gegenstands und ist daher in der Regel niedriger. Üblicherweise reguliert der Sachversicherer in Höhe des Neuwerts und nimmt dann den Verursacher in Höhe des Zeitwerts in Regress. Dies hat den Vorteil, dass der Geschädigte den vollen Neuwert erhält und der Prozess der Regulierung abgenommen wird.
Welche Versicherungen greifen bei Brandschäden?
Je nach Art des Schadens sind unterschiedliche Ver- sicherungen zuständig:
- Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden, fest verbundenen Sachen und Zubehör ab.
- Die Hausratversicherung kommt für Schäden an Einrich- tungsgegenständen und persönlichen Besitztümern auf.
- Die private Haftpflichtversicherung des Nachbarn kann für Schäden aufkommen, die er verursacht hat.
Ein umfassender Versicherungsschutz durch diese Policen stellt sicher, dass Sie im Falle eines Brandschadens finanziell abgesichert sind.
Wann zahlt die Versicherung bei einem Brand nicht?
Versicherungen können die Zahlung bei einem Brand ganz oder teilweise verweigern, wenn bestimmte Umstände vorliegen. Dies kann der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer den Brand grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Auch die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kann zu einer Leistungsverweigerung führen. Ein Beispiel hierfür wäre die Missachtung von Sicherheitsvorschriften.
Fazit: Umfassender Versicherungsschutz ist Gold wert!
Bei Brandschäden durch Nachbarn erweist sich eine umfassende Wohngebäude- und Hausratversicherung als besonders wertvoll. Der große Vorteil der Sachversicherung gegenüber dem Schadensersatzrecht durch die Haftpflichtversicherung ist, dass der Neuwertschaden und nicht der Zeitwertschaden ersetzt wird. Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsschutz und passen Sie ihn bei Bedarf an, um im Schadensfall vollständig abgesichert zu sein.
Sie haben weitere Fragen? Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter 040 3766 3367 beraten.
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